Elektronisches Arbeitgebermeldeverfahren
Ab dem 01.01.2009 ist es soweit: durch die Ergänzung des § 28 a SGB IV mit den Abs. 10 und 11 wird auch für die berufsständischen Versorgungswerke die elektronische Meldung von Arbeitnehmerdaten verpflichtend eingeführt. Anders als in den Meldungen zur gesetzlichen Rentenversicherung über die Krankenkassen als zuständige Einzugsstellen erhalten die Versorgungswerke Mitgliedsbezogen monatlich die konkreten Einkommens- und Beitragsdaten. Hierfür muss von den Arbeitnehmern die jeweilige Mitgliedsnummer des Versorgungswerkes, ergänzt um eine vierstellige Ziffer mitgeteilt werden, da diese insgesamte Mitgliedsnummer in die Gehaltsabrechnungssysteme von den Arbeitgebern oder deren Beauftragten eingepflegt werden muss.
Diese Mitgliedsnummer wird im Laufe des Monats September an die Arbeitgeber vom Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin versandt werden, die an der Pilotphase bereits im Kalenderjahr 2008 teilnehmen. Alle Mitglieder des Versorgungswerkes werden diese um die vierstellige Ziffer ergänzte Mitgliedsnummer im Laufe des Monats Oktober mitgeteilt bekommen. Wir werden ebenfalls alle uns bekannten Arbeitgeber, bei denen sich ein Mitglied aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, über die vorgenannte Mitgliedsnummer informieren.
Im Rahmen der am 28.08.2008 stattgefundenen Arbeitgeberinformationsveranstaltung wurden viele Fragen bereits mit den anwesenden Arbeitgebern erörtert.
Der Vortrag unseres Referenten wird untenstehend zum Download als PDF Datei von uns bereitgestellt. Bezüglich laufender aktueller Informationen und insbesondere weitergehenden Informationen verweisen wir auf den Link zur Webseite der für uns das Meldeverfahren durchführende Firma DASBV: www.DASBV.de.
Bezüglich der veränderten Handhabung der Gehaltsabrechnungssoftware müssen wir auf die Hotline und Ansprechpartner Ihrer jeweiligen Gehaltsabrechnungssoftwarefirma verweisen, da jedes Produkt im Handling anders ist. Wir gehen allerdings davon aus, dass die überwiegende Zahl von Softwarefirmen mit dem Thema bereits vertraut ist und an Lösungen arbeitet, die zeitgerecht vor dem Jahresende 2008 vorliegen werden.
R. Wohltmann
Direktor
VZB
Arbeitgebertag 2008-08-30.pdf