| Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin Die Vertreterversammlung
wird durch die jeweiligen Delegiertenversammlungen der beteiligten
Zahnärztekammern gewählt und setzt sich wie folgt zusammen Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versorgungswerkes. Sie besteht aus zwölf Mitgliedern, die dem Versorgungswerk angehören müssen. Sie wird durch die jeweiligen Delegiertenversammlungen der beteiligten Zahnärztekammern gewählt und teilt sich nach aktueller Mitgliederverteilung in 8 Berliner, 3 Brandenburger und 1 Bremer Mitglied.
Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin Der Aufsichtsausschuss führt die Aufsicht über den Verwaltungsausschuss und wird von der Vertreterversammlung des VZB für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er besteht aus sechs Mitgliedern des Versorgungswerkes und teilt sich nach aktueller Mitgliederverteilung in 4 Berliner, 1 Brandenburger und 1 Bremer Mitglied. Anfragen per E-Mail oder telefonisch sind über das Sekretariat zu richten.
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| Verwaltungsausschuss des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin Der Verwaltungsausschuss des VZB ist das geschäftsführende Gremium gemäß Satzung und wird gewählt von der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für die Dauer von 4 Jahren. Er besteht aus sechs Mitgliedern des Versorgungswerkes, teilt sich nach aktueller Mitgliederverteilung in 4 Berliner, 1 Brandenburger und 1 Bremer Mitglied und ist ehrenamtlich tätig.
Anfragen per E-Mail oder telefonisch sind über das Sekretariat zu richten.
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