Wichtige Informationen aus Ihrer Verwaltung
Die vom VZB angebotenen Beratungstage und Vorträge wurden und werden mit großer Nachfrage angenommen. Mehr als 1300 Kolleginnen und Kollegen kamen zu den Beratungstagen um sich über die persönlichen Zahlen informieren zu lassen, über 500 Kolleginnen und Kollegen ließen sich in den Vortragsveranstaltungen über die neuen Satzungsinhalte und -berechnungen einen Überblick geben.
Die Vortragsfolien können Sie in der beiliegenden PDF-Version einsehen. Vortrag Satzung 2008 Druckversion.pdf
6. Ordentliche Vertreterversammlung
Die 6. Ordentliche Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin findet statt am
Samstag, 29. November 2008, 10:30 Uhr in den Räumen des Versorgungswerkes, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin.
Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.
Satzung des Versorgungswerkes
Die Vertreterversammlung hat am 12. Dezember 2007 eine der Hauptaufgaben für das Kalenderjahr 2007 nach der Konstituierung am 12. Mai 2007 abgeschlossen:
Die grundlegend neue Satzung des Versorgungswerkes wurde mit breiter Zustimmung beschlossen.
Dem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Vertreterversammlungen, in denen der Satzungsinhalt Paragraph für Paragraph erläutert und diskutiert wurde. Neben dem Aktuar des Versorgungswerkes wurden die versicherungsmathematischen Grundlagen auf Beschluss der Vertreterversammlung von einem weiteren Aktuar geprüft und diskutiert, auch der von der zuständigen Senatsverwaltung eingesetzte Prüfaktuar hat seine Vorschläge eingebracht.
Die Satzung konnte am 13. Dezember 2007 von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt werden, da die rechtlichen und fachlichen Fragen mit den Mitarbeiterinnen der zuständigen Senatsverwaltungen im Vorfeld geklärt werden konnten.
Die Satzung wurde am 28. Dezember 2007 im Berliner Amtsblatt Nr. 58, Ausgabe vom 28. Dezember 2007 (Seite 3408 bis 3418), veröffentlicht und ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten.
Anfang Januar erhalten alle Mitglieder Schreiben über die im Januar und Februar geplanten Informationsveranstaltungen des Versorgungswerkes in den beteiligten Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen. An diesen Tagen – sowie an voraussichtlich zwei Wochenenden – besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Das Anschreiben und das Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Startseite des VZB.
Bezüglich aller in der Satzung vorhandenen Wahlmöglichkeiten werden wir Mitte Januar 2008 individuelle Schreiben versenden, auch die Beitragsfestsetzung und –abbuchung erfolgt erst Mitte bis Ende Januar 2008.
Ihr
Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Mutterfreuden und Personalknappheit Mit
Ihrem letzten Beitragsbescheid Anfang 2007 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass
Ihnen ab 01.07.2007 im Rahmen der Buchstabenrotation neue Sachbearbeiterinnen
zugeordnet werden. Aufgrund einer veränderten Aufgabenstruktur im Bereich der
Mitgliederverwaltung wurde diese Veränderung der Zuständigkeit nochmals
angepasst und sieht seit dem 01.07.2007 wie folgt aus: Frau
Noffke B bis F Frau
Geßner G bis Kn Frau
Ruhs Ko bis Ö Frau
Beyer P bis Si Frau
Hildebrandt Sj bis Z und A Wir
freuen uns, dass zwei Mitarbeiterinnen der Mitgliederverwaltung Mutterfreuden
entgegen sehen, was in der Abteilungsstruktur allerdings zu einer
entsprechenden Unterbesetzung führt. Für das Spezialgebiet der
Mitgliederverwaltung mit dem entsprechenden notwendigen Know-how im
Satzungsrecht ist es nicht einfach, durch kurzfristig hinzuzunehmende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen entsprechenden Ersatz zu schaffen. Aus
diesem Grunde wird im Bereich der Mitgliederverwaltung mit vorhandenen
Kräften in den nächsten Monaten versucht werden, die gewohnte
Bearbeitungsqualität und –dauer aufrecht zu erhalten. Es wird sich
bedauerlicherweise nicht immer verhindern lassen, dass die Bearbeitungsdauer
bei Anfragen und Berechnungen steigen wird und eine entsprechende Wartezeit
bei Anträgen einkalkuliert werden muss. Nach
Ablauf der Mutterschutz- und Erziehungszeiten - vorraussichtlich ab Sommer
2008 - wird Ihnen die Mitgliederverwaltung nach jetzigem Stand wieder in
gewohntem Umfang zur Verfügung stehen. Wir
würden uns freuen, wenn Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
dieser, auch für uns schwierigen Situation der Arbeitsmehrbelastung, ein
entsprechendes Verständnis entgegenbringen und werden bemüht sein, auch in
dieser Zeit nach Priorität und Eingang von Unterlagen die Wünsche und Anträge
der Mitglieder abzuarbeiten. Auch
die bevorstehenden Aufgaben der Schaffung einer neuen Satzung obliegt zwar primär
den Gremien und Organen des Versorgungswerkes, die notwendigen Umstellungs-
und Anpassungsarbeiten in der Verwaltung sind dennoch von den vorhandenen
Mitarbeitern zu schultern und zu leisten. Telefonisch
ist die Mitgliederverwaltung für Sie daher bis auf Weiteres an folgenden
Tagen erreichbar: Dienstag
und Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch von 9:00 bis
16:00 Uhr Am
Montag und am Freitag finden keine telefonischen Sprechzeiten statt, aber
auch an diesen Tagen steht für Sie eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die Ihre
Anfragen gern entgegen nimmt und wenn möglich direkt erledigt. Sollte das
nicht möglich sein, leitet sie die Anfrage an die entsprechende
Sachbearbeiterin weiter und vereinbart mit Ihnen sofern notwendig einen
Rückruftermin, um auch Sie in Ihrem Praxisablauf möglichst wenig zu
beeinträchtigen.. Ihr
Versorgungswerk der
Zahnärztekammer Berlin Der Aufbruch Erste Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin Von
den Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen lange und gründlich
vorbereitet, fand am 12.Mai 2007 die erste Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in Berlin statt. Nachdem
die Vertreterversammlung vom Kammerpräsidenten der Zahnärztekammer Berlin,
Herrn Dr. W. Schmiedel, eröffnet und bis zu den Wahlen der Ausschüsse geführt
worden ist, übergab dieser dann nahtlos an den neu gewählten
Versammlungsleiter, Herrn Dr. E. Schäfer aus Brandenburg. Damit wurde mit dem
Schritt in die Teilrechtsfähigkeit Neuland betreten, um die Geschicke unserer
Altersversorgung konzentrierter, durchschaubarer und unabhängiger von den
standespolitischen Geschehnissen in den einzelnen Zahnärztekammern
zu lenken. So
war auch das Ansinnen Aller zu verstehen, Vertreter aller drei Zahnärztekammern
und auch der verschiedensten Verbände im Verwaltungs- und
Aufsichtsausschuss beteiligt zu wissen. Im Amt bestätigt wurde als
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses Herr Kollege A. Essink, Dank der
guten Vorarbeit durch die Verwaltung und durch Herrn Direktor R.
Wohltmann konnten die für die Führung der Geschäfte wichtigen
Satzungen und Ordnungen konzentriert beraten und beschlossen werden. Der
Start war von der Orientierung auf zukünftigen Aufgaben geprägt:
So ist in diesem Jahr die neue Satzung ein Arbeitsschwerpunkt. In der
Versammlung wurde aber auch deutlich, dass die Bewältigung von Lasten
der Vergangenheit von allen Mitstreitern weiter abverlangt wird. Mit
freundlichen Grüßen Dr.
E. Schäfer Vorsitzender
des Aufsichtsausschusses |
Änderung des Berliner Kammergesetzes
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der 9. Änderung des Berliner Kammergesetzes am 19. Juni 2006, veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 24. Juni 2006 eine umfangreiche Änderung beschlossen, die in großen Teilen die berufsständische Versorgung betrifft. Nachfolgend finden Sie das Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 24. Juni 2006 im PDF-Format, in dem auf den Seiten 570 bis 572 die beschlossene Änderung enthalten ist. Satzungsänderung des Versorgungswerkes zum 01.01.2005Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin mußte zum 01.01.2005 aufgrund verschiedener Faktoren die Satzung ändern. Zum einen gilt es auf die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zu reagieren, zum anderen werden die berufsständischen Versorgungswerke in die europäische Koordinierungsvorschrift der Verordnung 1408/71 ab 2005 einbezogen. Die hierfür notwendigen Satzungsänderungen hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Sitzung am 25.11.2004 mit großer Mehrheit beschlossen, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz am 20.12.2004 genehmigt und wurde nach Ausfertigung am 31.12.2004 im Amtsblatt Nr. 61 veröffentlicht. Ihr Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
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Telefonische ErreichbarkeitDie Verwaltung des VZB ist für Sie von montags bis freitags telefonisch erreichbar. Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Seite Ansprechpartner Es sind bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Anrufbeantworter geschaltet. Sollten sich die Mitarbeiter nicht am Platz befinden, wird Ihr Anruf automatisch auf die persönliche Mailbox geleitet. Bitte hinterlassen Sie dort die gewünschten Angaben, damit die Mitarbeiter Ihr Anliegen bearbeiten oder Sie zurückrufen können. Die Mitarbeiter sind bemüht, Ihre Anfragen möglichst kurzfristig zu erledigen. BeitragszahlungSie haben noch keine Einzugsermächtigung erteilt? In unserem Formularcenter finden Sie diese im PDF-Format. Bei Problemen rufen Sie uns an, wir senden Ihnen gern ein vorbereitetes Exemplar zu.BeitragsrückständeSie können Ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen? Bitte warten Sie mit einer Kontaktaufnahme mit der Verwaltung nicht bis ein Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet wurde! Dies verursacht Kosten, die satzungsgemäß zu Ihren Lasten gehen. Oftmals sind bereits in einem kurzen Beratungsgespräch Lösungsansätze wie Nachlaßanträge und Ratenzahlungsmöglichkeiten zu erörtern. |
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