Wichtige Informationen aus Ihrer Verwaltung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit laden wir Sie zu der am

 

 

Samstag, 26. November 2011, 10:00 Uhr,

in den Räumen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin,

Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin

 

stattfindenden

 

2. Ordentlichen Vertreterversammlung

 

ein.

 

Tagesordnung

 

1.     Begrüßung und Regularien

 

2.     Anträge

 

3.     Bericht des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin über das Kalenderjahr 2010

 

4.     Bericht des Wirtschaftsprüfers des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

 

5.     Bericht des mathematischen Sachverständigen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

 

6.     Diskussion zum TOP 3 bis 5

 

7.     Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2010 / Beschluss

 

8.     Verwendung der Überschüsse / Beschluss

 

9.     Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2010 / Beschluss

 

-           Mittagspause        -

 

 

10.   Aufwands- und Übergangsentschädigungsordnung / Beschluss

 

11.   Aktueller Sachstand im Hinblick auf Diskontinuität und Spiegelbildlichkeit / Antrag des Vertreters Dr. Lutz-Stephan Weiß vom 04.07.2011

 

12.   Diskussion zum Gutachten des Prof. Dr. Ewer vom 21.09.2011

 

13.   Aktueller Sachstand im Hinblick auf eine Antikorruptionsrichtlinie für Amtsinhaber im Versorgungswerk

 

a)      Antrag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss auf Erlass einer Antikorruptionsrichtlinie

 

b)      Antrag des Vertreters Dr. Lutz-Stephan Weiß vom 04.07.2011

 

14.   Ausblick auf die Jahre 2011 und 2012

 

15.   Verschiedenes

 

a) Terminvorschläge:               21. April 2012                         10:00 Uhr

                                                   1. Dezember 2012                 10:00 Uhr

 

 

Ein Mittagsimbiss wird bereitgestellt.

 

 

gez. Dr. Eckehart Schäfer

 

 

gez. Dr. Jörg Meyer

 

Vorsitzender des

Aufsichtsausschusses

 

stellv. Vorsitzender des

Aufsichtsausschusses

 

 

 

 

 

Ermittlungsverfahren

Nunmehr ist auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Verwaltungsausschuss sowie seiner Ehefrau abgeschlossen. Lesen Sie mehr dazu in der nachfolgenden Zusammenfassung der vom VZB in dem Verfahren beauftragen Anwaltskanzlei.

 

Zusammenfassung Kammergericht fuer VZB.pdf

 

 

 

 

Kopplung der Amtsperiode der VV des Versorgungswerkes an die Amtsperiode der Zahnärztekammer Berlin ?

 

Schreiben der Liste Kampmann an die Senatsaufsicht vom 09.10.2011.pdf

Beantwortung Anfrage Dr. Weiß nebst Anlagen.pdf

Schreiben Dr. Weiß vom 06.10.2011 an Wohltmann.pdf

Schreiben Dr. Weiß vom 04.10.2011 an AA.pdf

Antwort VZB von 2011-07-08.pdf

Schreiben Dr. Dohmeier von 2011-06-10.pdf

Schreiben Kampmann von 2011-06-06.pdf

 

 

Diskontinuität und Spiegelbildlichkeit

Standespolitik oder Rechtssicherheit

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

 

wie Sie wissen, startete dieses Jahr die neue Amtsperiode der Vertreterversammlung unseres Versorgungswerkes, bestehend aus Vertretern der beteiligten Kammerbereiche Berlin, Brandenburg und Bremen.

 

In der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung wurden der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss neu gewählt. Im Vorfeld dieser Wahlen kam es zu Rechtsfragen, die beantwortet wurden, aber sicherlich im Rahmen des Dialoges mit der zuständigen Senatsaufsicht weiter zu diskutieren und endgültig festzulegen sind.

 

Unter dem Aktenzeichen VG 14 K 223.09 gab es ein Urteil in einer Verwaltungsrechtsstreitsache der Ärztekammer Berlin gegen die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, welche sich unter anderem mit den Themen der Spiegelbildlichkeit und Diskontinuität befasst hat. Dieses Urteil ist erstinstanzlich und betrifft primär die Ärztekammer und das ärztliche Versorgungswerk. Trotzdem strahlt es auch auf unser Versorgungswerk aus, da beide auf dem gleichen Kammergesetz basieren. Andererseits wirft die Länderübergreifung Berlin, Brandenburg Bremen neue Fragen auf, die in diesem Urteil nicht behandelt und daher auch nicht gelöst sind.

 

Vereinfacht dargestellt geht es um die Fragestellung, ob die Amtsperiode der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin an die Amtsperiode der Zahnärztekammer Berlin gekoppelt ist, gegebenenfalls die Mitglieder der Vertreterversammlung aus Brandenburg und Bremen an die dort bestehenden Amtsperioden gekoppelt sind und wie die Spiegelbildlichkeit aus den Wahlen zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin auf die Zusammensetzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes zu sehen ist, aber auch inwieweit der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz auf die Exekutivorgane Aufsichtsausschuss und Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes durchschlagen könnte oder müsste.

 

Um es klar zu sagen: Die Wahlen zum Aufsichts- und Verwaltungsausschuss sind entsprechend der gültigen Satzung und Wahlordnung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin erfolgt. Die Wahl zur Vertreterversammlung ist entsprechend der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Wahlordnung der Zahnärztekammer Berlin ordnungsgemäß erfolgt.

 

Sicherlich haben einige von Ihnen den Artikel in der Zahnarztwoche (Ausgabe 19/11) gelesen, in welchem (angeblich durch die zahnärztliche Opposition in Berlin) die Behauptung aufgestellt wurde, dass die Demokratie in Berlin mit Füßen getreten wurde und wird.

 

Dem muss entschieden widersprochen werden, da es von keinem Mitglied der Vertreterversammlung einen Antrag auf Verschiebung der Wahl zum Aufsichts- und Verwaltungsausschuss zur Klärung von rechtlichen Sachverhalten gegeben hat. Auch ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, derart komplexe und strittige rechtliche Fragen über die Medien in aller Öffentlichkeit zu diskutieren, ohne vorher fachlich fundierte Lösungsversuche unternommen zu haben. Die Anfrage an Vertreter der sogenannten zahnärztlichen Opposition, die rechtliche Einschätzung zu den vorgenannten Themen als Arbeitspapier an das Versorgungswerk zu übergeben, um dieses sachlich mit der zuständigen Senatsaufsicht diskutieren zu können, wurde – entgegen den Ausführungen des Zeitungsartikels – damit abgewiesen, dass eine rechtliche Stellungnahme noch nicht fertig sei.

 

Dessen ungeachtet und insbesondere zur Klärung der Rechtsfragen – die für standespolitische Diskussionen faktisch keinen Raum bieten – hat der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Zahnärztekammer Berlin beschlossen, eine fachlich fundierte Verwaltungsrechtsrechtsanwaltskanzlei mit der Klärung der offenen Fragestellungen hinsichtlich des Diskontinuitätsgrundsatzes und des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes in Bezug auf die drei am Versorgungswerk beteiligten Bundesländer / Kammerbereiche, die Zusammensetzung der Vertreterversammlung und die Zusammensetzung der Organe Aufsichts- und Verwaltungsausschuss zu beauftragen. Es soll auch überprüft werden, inwieweit die aktuelle Satzung und die bestehenden Wahlordnungen zu der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes passt bzw. inwieweit die vom Verwaltungsgericht dargestellte Rechtsauffassung eine Einzelmeinung ist, die gegebenenfalls unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht haltbar bzw. nicht anwendbar ist auf die spezielle Fallkonstellation eines länderübergreifenden Versorgungswerkes. 

 

Um es noch einmal klarzustellen: Das Ergebnis dieser juristischen Prüfung ist vollständig offen. Es handelt sich hier nicht um die Frage, wer Recht hat, sondern es geht dem Vorstand der Kammer und dem Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes darum, für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen und mit der beauftragten Stellungnahme gegebenenfalls eine Diskussions- und Argumentationsgrundlage für die Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung zu erhalten.

 

Sobald dieses Gutachten oder diese Stellungnahme vorliegt, werden wir weiter über den Sachstand und die Rechtssituation informieren.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Dr. W. Schmiedel                                                   A. Essink 

Präsident                                                                 Vorsitzender

Zahnärztekammer Berlin                                      Verwaltungsausschuss Versorgungswerk

 

Kurzbericht von der konstituierenden Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin am 7. Mai 2011:

             



"Dr. Meyer und Dr. Schäfer leiten die Vertreterversammlung mit Untersützung des Direktors, Herrn Wohltmann, bis zur Neuwahl des Aufsichtsausschusses"

Dr. Meyer und Dr. Schäfer leiten die Vertreterversammlung mit Untersützung des Direktors, Herrn Wohltmann, bis zur Neuwahl des Aufsichtsausschusses

 


Am 7. Mai 2011 trat die konstituierende Vertreterversammlung für die Wahlperiode ab dem 7. Mai 2011 in den Räumen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Berlin zusammen, um nach der Konstituierung mit allen gewählten Mitgliedern der Vertreterversammlung die Gremien Aufsichtsausschuss und Verwaltungsausschuss zu wählen sowie sich unter Anderem mit den Themen Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin und Klageverfahren gegen ein früheres Mitgliedes des Verwaltungsausschusses zu befassen.

 

Der vom Wahlausschuss der Zahnärztekammer Berlin anwesende Dr. Herbert Rukat nahm die Wahlannahme entsprechend der Sitzverteilung zwischen den beteiligten Kammerbereichen Berlin, Brandenburg und Bremen entgegen.


"Die Gäste und zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung lauschen interessiert den Ausführungen des Wahlleiters"

Die Gäste und zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung lauschen interessiert den Ausführungen des WahlleitersDie Gäste und zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung lauschen interessiert den Ausführungen des Wahlleiters 

 


Die Verteilung der Mitglieder der Vertreterversammlung auf die einzelnen Kammerbereiche stellt sich wie folgt dar:

 

8 Vertreter aus Berlin

3 Vertreter aus Brandenburg

1 Vertreter aus Bremen

 

Die Vertreter aus Brandenburg und Bremen wurden bereits im Vorfeld von den beteiligten Kammern wie folgt benannt:

 

Vertreter Kammerbereich der Landeszahnärztekammer Brandenburg:

 

Frau Dr. Ute Jödecke

Herr Dr. Eberhard Steglich

Herr Jürgen Herbert

 

Vertreter Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen:

 

Herr Dr. Wolfgang Menke

 

 

Nach Entgegennahme der Wahlannahmeerklärung gegenüber Herrn Dr. Rukat ergeben sich die Mitglieder des Kammerbereiches Berlin wie folgt:

 

Herr Olaf Cornehlsen

Herr Dr. Heinz Helmut Dohmeier-de Haan

Herr Albert Essink

Herr Winnetou Kampmann

Herr Dr. Wolfgang Kopp

Herr Dr. Ingo Rellermeier

Herr Dr. Wolfgang Schmiedel

Herr Dr. Lutz-Stephan Weiß

 

 

Nach der Konstituierung wurde der Aufsichtsausschuss wie folgt gewählt:

 

Herr Dr. Eckehart Schäfer (Brandenburg) wurde als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses einstimmig im Amt bestätigt, Herr Dr. Jörg Meyer (Berlin) als Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsausschusses mehrheitlich im Amt bestätigt.

 

Als Beisitzer wurden im Aufsichtsausschuss die Herren Dr. Franz-Josef Cwiertnia (Berlin), Dr. Jürgen Gromball (Berlin) und Dr. Eberhard Schütte (Berlin) im Amt bestätigt, neu in den Aufsichtsausschuss wurde Herr Dr. Gunnar Hoops (Bremen) gewählt, der zuvor dem Verwaltungsausschuss als Beisitzer angehörte.

 

 

Der Verwaltungsausschuss wurde wie folgt gewählt:

 

Herr Albert Essink (Berlin) wurde als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses einstimmig im Amt bestätigt, Herr Dr. Ingo Rellermeier (Berlin) als Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses mehrheitlich im Amt bestätigt.

 

Als Beisitzer wurden im Verwaltungsausschuss die Herrn Dr. Michael-W. Geuther (Brandenburg) und Dr. Marius Radtke (Berlin) im Amt bestätigt. Neu in den Verwaltungsausschuss wurde Herr Rolf Weggen (Bremen) gewählt, der zuvor dem Aufsichtsausschuss als Beisitzer angehörte. Ebenfalls neu in den Verwaltungsausschuss gewählt wurde Herr Dr. Markus Roggensack (Berlin).

 

Die ausführlichen Wahlergebnisse sowie die Gegenkandidaten etc. sind später dem noch zu erstellendem Protokoll zu entnehmen.

 

 

Nach Annahme der Wahlen in den Verwaltungsausschuss durch die gewählten Mitglieder sind diese teilweise aus der Vertreterversammlung satzungsgemäß ausgeschieden, so dass sich die Vertreterversammlung nach Abschluss der Wahlgänge und Annahme der Wahl in die Vertreterversammlung durch die Nachrücker wie folgt zusammensetzt:

 

 

Berlin:                                                                       Brandenburg:

Herr Olaf Cornehlsen                                                       Herr Jürgen Herbert

Herr Dr. Heinz Helmut Dohmeier-de Haan                   Frau Dr. Ute Jödecke

Herr Karsten Geist                                                 Herr Dr. Eberhard Steglich

Herr Dr. Peter E. Gutsche

Herr Winnetou Kampmann

Herr Dr. Wolfgang Kopp                                       Bremen:

Herr Dr. Wolfgang Schmiedel                              Herr Dr. Wolfgang Menke

Herr Dr. Lutz-Stephan Weiß

 

 

Anschließend beschäftigte sich die Vertreterversammlung mit der Satzung des Versorgungswerkes. Auf Basis eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes in einer Angelegenheit zwischen der Berliner Ärztekammer und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bestand Sorge, dass die seit 1. Januar 2011 geltende Satzung des Versorgungswerkes gegebenenfalls aufgrund der Zusammensetzung der Vertreterversammlung zu dem Zeitpunkt rechtlich angreifbar wäre. Aus diesem Grunde hat die Vertreterversammlung die bisher geltende Satzung vorsorglich mit der notwendigen 2/3 Mehrheit neu beschlossen. Diese wird nach Genehmigung durch die zuständige Senatsaufsicht und entsprechender Veröffentlichung in Kraft treten. Wir werden entsprechend berichten.

 


"Die Mitglieder der Vertreterversammlung arbeiten

 konstruktiv und sachlich die Tagesordnung ab."


Die Mitglieder der Vertreterversammlung arbeiten konstruktiv und sachlich die Tagesordnung ab.


    


 

Der Tagesordnungspunkt „Klageverfahren gegen ein früheres Mitgliedes des Verwaltungsausschusses“ wurde auf einstimmigen Beschluss der Mitglieder der Vertreterversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

 

Nach Abschluss der Diskussion werden folgende Beschlüsse der Vertreterversammlung zu Protokoll gegeben:

 

  1. Auf Antrag von Herrn Dr. Kopp wird beschlossen, das zivilrechtliche Klageverfahren gegen Herrn Janowski und seine Ehefrau bezüglich der am 07.05.2011 bekannten Tatsachen und Vorwürfe zu beenden und die Berufung zurückzuziehen.
    Dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
  2. Auf Antrag von Herrn Herbert wird beschlossen, dass die Vertreterversammlung das Verhalten des Herrn Janowski als moralisch verwerflich verurteilt und sich dafür ausspricht, das strafrechtliche Klageerzwingungsverfahren zu Ende zu führen. Dieser Beschluss wurde einstimmig getroffen.

 

Herr Dr. Wolfgang Schmiedel gibt zu Protokoll, dass er als Präsident der Zahnärztekammer zusagt, die Möglichkeiten eines berufsrechtlichen Verfahrens zu prüfen.

 

 

 

Die 1. Ordentliche Vertreterversammlung

 

des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin hat am

 

Samstag, 07. Mai 2011, 10:00 Uhr

Im Zahnärztehaus,

Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin,

 

stattgefunden.

 

Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.

 

Tagesordnung VV 07 05 2011.pdf

 

Für das Wahlprozedere zur Wahl von Aufsicht- uns Verwaltungsausschuss weisen wir vorsorglich darauf hin, dass gemäß der Wahlordnung des VZB zur Wahl des Aufsichts- und Verwaltungsausschusses nur Kandidaten benannt werden dürfen, die anwesend sind bzw. gem. § 2 Abs. 6 bzw. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. Satz o.a. Ordnung schriftlich erklärt haben, dass sie für eine bestimmte Wahl als Bewerber zur Verfügung stehen und die Wahl für den Fall der Wahl annehmen.

 

 

Wahl Michael W. Geuther

 

In der VV am 27. 11.2010 wurde Herr Dr. Michael W. Geuther als Mitglied des Verwaltungsausschusses ohne Referat gewählt.

Rücktritt Dr. Dirk Wesslau

Herr Dr. Dirk Weßlau ist am 23.11.2010 mit sofortiger Wirkung von seinem Mandat als Mitglied des Verwaltungsausschusses zurückgetreten. Somit ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Satzung in der nächsten Sitzung der Vertreterversammlung am 27.11.2010 ein Brandenburger Mitglied für den Verwaltungsausschuss nachzuwählen. Die Nachwahl wirkt bis zum Ende der regulären Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds im Mai 2011.

gez. Dr. Eckehart Schäfer

Vorsitzender des

Aufsichtsausschusses

 

Versorgungsausgleich im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

 

 

Eine Scheidung ist im Regelfall verbunden mit Ärger, Stress und Streit um Kinder, Geld und nicht zuletzt um die zukünftigen Renten. Seit dem 01.09.2009 ist nun das vielgepriesene Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft und löst das seit 1977 bestehende Recht ab. Auch die Satzung des VZB musste daraufhin angepasst werden. Grund genug das Thema in drei Abschnitten zu beleuchten mit dem Versuch, auch die Unterschiede zum alten Recht darzustellen:

 

1. Allgemeines

 

Von den ca. 5 Mio. Urteilen über Versorgungsausgleiche seit 1977 sind ca. 3 Mio. Urteile falsch geworden. Falsch geworden aufgrund von Gesetzesänderungen, die Änderungen von erworbenen Anwartschaften nach sich zogen, oder eben Änderungen von persönlichen Verhältnissen wie Frühverrentung etc., die sich auf die erfolgten Berechnungen auswirken. Als Beispiel sei hier die Anwartschaftsabsenkung des VZB benannt, die im Nachhinein dazu führt, dass Versorgungsausgleichsabgaben zu hoch wurden. Wir informieren die entsprechenden Mitglieder jeweils über die Abänderungsmöglichkeiten, andere Versorgungsträger vielleicht aber nicht. Verbunden mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Problematik der Barwertverordnung war es also an der Zeit das System zu reformieren.

 

Nach altem Recht wurde versucht, alle Anwartschaften aus der Rentenversicherung, Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungsverträgen in volldynamische Anwartschaften umzuwandeln und zu ermitteln, welcher Ehepartner insgesamt mehr Anwartschaften in der Ehezeit erworben hat und damit ausgleichspflichtig gegenüber dem anderen Ehepartner wäre. In einem komplizierten Berechnungssystem wurden dann Anwartschaften übertragen, begründet etc., in Zweifelsfällen war die gesetzlichen Rentenversicherung immer aufnehmende Anstalt, wenn Privatverträge beteiligt waren erfolgte der Verweis in den schuldrechtlichen Ausgleich, was nicht mehr bedeutet als „Klärt das endgültig zu Zahlende bitte selber bei Rentenbeginn“. Ein Ausgleich war nur in eine Richtung zulässig, spätestens bei Anrechten aus den neuen Bundesländern und den alten Bundesländern war das System am Ende der Möglichkeiten angekommen. Abänderungsanträge zu Urteilen waren möglich, sobald es in Richtung Rentenbeginn ging.

 

Was ändert sich nunmehr nach neuem Recht?

 

Grundsätzlich werden alle Anwartschaften einfach hälftig geteilt und beim gleichen Versorgungsträger dem berechtigten Ehepartner als gesonderte Anwartschaft gutgeschrieben (interne Teilung), was bedeutet, dass es den sogenannten Hinundher-Ausgleich gibt, es wird in beide Richtungen geteilt. Das hat den großen Vorteil, dass Änderungen beim Versorgungsträger sich im Regelfall auf beide Ehepartner auswirken und später kein Änderungsbedarf mehr entsteht. Externe Teilungen sind im Ausnahmefall möglich, ebenso der Ausschluss eines Versorgungsausgleiches bei Geringfügigkeit sowie einer Ehedauer von bis zu drei Jahren.

 

Bei fehlender Ausgleichsreife findet der vorbeschriebene Wertausgleich nicht statt, da bleibt es beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Eine fehlende Ausgleichsreife ist anzunehmen bei noch verfallbaren Betriebsrenten, sich abschmelzenden Leistungen, Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs einer Anwartschaft. Ebenso bei Anwartschaften bei allen ausländischen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Versorgungsträgern mit der Besonderheit, dass dann auch der gesamte Wertausgleich nicht stattfindet, wenn dies für einen Ehegatten unbillig wäre. Das dürfte regelmäßig der Fall sein, da die ausländischen Versicherungsträger keine Ehezeitberechnungen vornehmen.

 

Stärkere Bedeutung erhält die Möglichkeit der Regelungsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich, insbesondere ist die Einbeziehung in die Regelung von Vermögensverhältnissen möglich. Die Befugnis des Familiengerichtes wird hier reduziert auf die Prüfung von Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernissen. Aufgrund der Gesamtregelungen zum Versorgungsausgleich sollte eine Ehegattenregelung immer geprüft werden, um unnötigen Aufwand für alle Beteiligten – auch durch das Entstehen von vielen kleinen Anwartschaften – zu vermeiden. Allerdings müssen die betroffenen Versorgungsträger einer abweichenden Regelung zustimmen.

 

Konkret für das VZB:

 

Mit dem Versorgungsausgleich werden von einer Anwartschaft eines Mitgliedes im Regelfall 50 % des in der Ehezeit erworbenen Teils auf den Ehepartner übertragen, der dadurch nicht Mitglied des VZB wird, wohl aber Anspruch auf diese Leistung aus dem Versorgungsausgleich erhält. Eine Hinterbliebenenversorgung für den Ausgleichsberechtigten entfällt somit, nicht aber die Waisenrenten von Kindern. Da ein Versorgungsausgleichsberechtigter keine Ansprüche auf Witwenrenten für Ehepartner aus einer weiteren Ehe erwirbt, wird der Ledigenzuschlag von 10 % bei Erreichen der Altersrente gewährt, der Berufsunfähigkeitsbegriff ist gesondert definiert. Sofern beide Ehepartner Mitglied des VZB sind, erfolgt eine Verrechnung, so dass nur eine Differenz in eine Richtung ausgeglichen werden muss, diese Anwartschaften  unterliegen dann auch den gleichen Regelungen wie die originären Mitgliedschaftsanwartschaften und haben keine Sonderstellung wie bei den Nichtmitgliedern zuvor beschrieben.

 

Ein Ausgleich einer Anwartschaftsminderung durch einen Versorgungsausgleich ist für das Mitglied möglich, hier gelten die gleichen Bewertungsregeln wie bei einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen.

 

2. Besonderheiten Rentenbezieher:

 

Nach altem Recht gab es das Rentnerprivileg. Das bedeutete ganz einfach, dass bei Scheidung nach Rentenbeginn des Ausgleichspflichtigen die Rente in bisheriger Höhe weitergezahlt wurde, bis dann der Ausgleichsberechtigte ebenfalls in Rente ging, erst dann erfolgte die Kürzung des Versorgungsausgleiches beim Ausgleichsverpflichteten. Hier war bei entsprechenden Altersunterschieden eine durchaus interessante Gestaltungsoption vorhanden.

 

Nunmehr gibt es das Rentnerprivileg nur noch bei einer Zahlung von Unterhalt und dann auch maximal in der Höhe des zu zahlenden Unterhaltes, so sieht es das Versorgungsausgleichsgesetz vor.

 

Konkret für das VZB:

 

Die Scheidung eines Altersrentners wird zu einer Kürzung seiner Rente - wie vom Familiengericht geurteilt – führen. Ein Ledigenzuschlag wird nicht gewährt, da die Prüfung des Familienstandes auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns erfolgt und somit eine spätere Veränderung des Familienstandes nicht zu einem Anspruch diesbezüglich führt, das VZB hat bis zu diesem Zeitpunkt das Risiko des Versorgungsfalleintrittes (Witwen-/Witwerrente) auch getragen. Auch würde satzungsgemäß eine neue Ehe nicht dazu führen, dass ein Anspruch auf Witwenrente entstehen kann, da diese nach Rechtskraft des Altersrentenbescheides geschlossen wurde. Für Berufsunfähigkeitsrentenbezieher und Mitglieder ohne Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr gelten Wartezeiten für Ansprüche auf Witwenrente. Diese Regelungen sollen für das VZB das Risiko einer sogenannten „Versorgungsehe“ minimieren.

 

3. Fazit

 

Das neue Versorgungsausgleichsgesetz ist in der Satzung des VZB umgesetzt. Nicht jeder wird sich in jedem Einzelfall daran erfreuen, das ist klar, denn auf den Scheidungsfall sind – trotz der hohen Scheidungsrate – die meisten Eheschließungen nicht von vornherein ausgelegt, so dass vielfach Regelungen für diesen Fall fehlen.

 

Es wird immer Sinn für die Eheleute oder die im Regelfall beteiligten Anwälte machen, sich im Vorfeld einer Scheidung zusammenzusetzen, um für den Versorgungsausgleich eine abschließende Lösung zu suchen.

 

Egal ob mit oder ohne Lösung sollte man sich im Vorfeld einer Scheidung zumindest  für den Anspruch aus dem VZB bei uns beraten lassen, denn die Auswirkungen können gravierend und in vielen Fällen besser durch Absprache zwischen den Beteiligten lösbar sein.

 

 

R. Wohltmann

Direktor

 

Haben Sie das vom VZB gehört??

würde vermutlich ein Film über das VZB heißen, wenn er denn aus Hollywood kommen würde und mit Millionenaufwand für ein Millionenpublikum gedreht würde.

Glücklicherweise sind wir ja ein „closed shop“ und den Mitgliedern der verkammerten freien Berufe – hier: den Mitgliedern der Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen - vorbehalten. Auch wenn einige Gruppen von Mitgliedern aus Berliner Wahlkampfgründen unter dem Deckmantel der Transparenz versuchen Unfrieden zu stiften (in Berlin ist Wahlkampf, eigentlich ist in Berlin immer Wahlkampf…), konzentrieren wir uns daher weiterhin auf eine sachliche Information der Mitglieder, welche in den Gremien Vertreterversammlung, Aufsichts- und Verwaltungsausschuss des VZB im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung die Geschicke des VZB lenken und gestalten. Das VZB nähert sich seinem 45. Geburtstag und kann auf eine Erfolgsgeschichte nicht nur zurück- sondern insbesondere auch voranblicken. Natürlich gehören wie in jeder Lebensgeschichte Schwankungen im Gesundheitszustand und Wohlbefinden dazu. Wichtiger ist wohl, dass aus einem Schnupfen - wie man die negativen Jahresabschlüsse 2001 und 2002 wohl nennen kann und auch der vorangegangenen Grippe in Form einer desolaten Bestandsverwaltung Ende der 90er Jahre die entsprechenden Konsequenzen gezogen wurden und weiter werden. Risikomanagement in der Kapitalanlage, Vieraugenprinzipien in den relevanten Verwaltungsabläufen und ein konsequentes Berichtswesen an die jeweils zuständigen Gremien sichern eine Früherkennung von Risiken und geben die Möglichkeit der Erkennung notwendiger Schritte.

Wichtiger aber sind Daten und Fakten:

Das Nullergebnis in 2008 – hervorgerufen durch die buchungstechnische Bewertung des Immobilienbestandes im Rahmen der Überführung der Immobilien in einen eigenen Spezialfonds führt nicht zu einer Deckungslücke, hierfür wurde im Vorfeld die Rücklage für Schwankungen im Zinsverhalten (also im Kapitalanlageerfolg) sowie die Verlustrücklage in der Bilanz gebildet. Diese Immobilien bleiben im Bestand (via Fonds) und werden die entsprechenden Erträge weiter ausschütten. Das Kalenderjahr 2009 konnte – vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftsprüfung – mit einem Ergebnis in Höhe des notwendigen Rechnungszinses abgeschlossen werden. Dieser liegt im Mittel der Anwartschaften derzeit bei rd. 3,9 %. Selbstverständlich hätte man ,rückwirkend betrachtet, deutlich mehr Ertrag erzielen können, ein Einstieg in Aktien zum richtigen Zeitpunkt (Sie erinnern sich, Ende 2007 erfolgte unter Risikoaspekten der Komplettausstieg.) wäre grandios gewesen, ein Einstieg zum falschen Zeitpunkt wäre vermutlich in einem Fiasko gemündet und hätte eine Absenkung Ihrer Anwartschaften bedeutet. Zur Klarstellung muss gesagt werden, dass Aktien in Fonds durchaus im Rahmen der Streuung zum Anlagespektrum eines Versorgungswerkes gehören und gehören müssen, aber es muss auch ein Risikobudget vorhanden sein, welches ein Investment in solche volatilen Anlagen ohne die Anwartschaften zu gefährden ermöglicht. Gerade aber die Lehman-Pleite hat gezeigt, dass die über 40 Jahre als sicher geltende Anlage in Schuldscheinen mit Einlagensicherung und Pfandbriefen mit dinglicher Sicherung schnell ins Wanken geraten können und auch europäische Staatsanleihen mit Emittentenrisiken ausgestattet sind, die in der Vergangenheit wenig Beachtung fanden bzw. finden mussten. Die Mischung und Streuung ist also, wie im Versicherungsaufsichtsgesetz und der Berliner Versorgungswerkeverordnung vorgesehen, wichtiger denn je unter Beachtung der damit einhergehenden Risiken bzw. der Risikominderung durch Nutzung von Korrelationseffekten aus der Anlagestreuung.

Das Finanzierungssystem:

Anwartschaftsdeckungssystem ist nicht das Zauberwort sondern beschreibt nur, dass die bisher erworbenen Anwartschaften mit dem von Ihnen eingezahlten Kapital zzgl. der über die Jahre erworbenen Zinsanteile bedeckt sind. Modifizierte Anwartschaftsdeckung bedeutet letztlich das Gleiche unter Berücksichtigung eines Teils des sogenannten ewigen Neuzuganges – unter europarechtlichen Gesichtspunkten eine notwendige Erweiterung zur Sicherstellung des Versorgungsystems der verkammerten freien Berufe.. Eine Abkehr von einer möglichst vollständigen Kapitaldeckung ist damit nicht verbunden und soll damit auch nicht verbunden sein. Die Kapitaldeckung einschließlich des Rechnungszinses ist wesentlich vom auf dem Kapitalmarkt erzielbaren Zinsertrag abhängig. Bei einem Zinsszenario „Japan“ lässt sich ein einkalkulierter Rechnungszins, egal ob 3 oder 4 %, kaum darstellen. Wenn der Rechnungszins an den Märkten nicht mehr gesichert zu erzielen ist, müssen sich sämtliche Gremien des VZB mit dem Thema befassen und entsprechende Lösungen erarbeiten. Dann ist nicht auszuschließen, dass auch unser VZB vor der Entscheidung stehen könnte, die Anwartschaften mit einem Umlageanteil in der Bilanz in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten oder entsprechende Anwartschaftsabsenkungen vorzunehmen. Wie oben gesagt haben wir auch im Niedrigzinsjahr 2009 den Rechnungszins erreicht. Wichtig ist hierbei, dass wie in der Vergangenheit auch eine transparente Darstellung erfolgt, viele Versorgungswerke haben keinen so hohen Kapitaldeckungsgrad wie das VZB.

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen:

Wie berichtet wird gegen ein früheres Mitglied des Verwaltungsausschusses ermittelt. Zivilrechtlich hat das VZB Klage gegen diesen und beteiligte Makler eingereicht. Hierbei geht es nicht um Beträge, die das VZB substanziell gefährden, es geht um die richterliche Klarstellung, ob dem VZB ein Schadensersatz zusteht oder nicht. Konkreter berichtet wird aber erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wir wollen keine Ermittlungen gefährden und niemanden vorverurteilen. Staatsanwaltliche Ermittlungen und zivilrechtliche Klagen sind kein Unrechtsbeweis, wie manchmal so in letzter Zeit der Eindruck erweckt wird. Hier unterscheidet sich die moralisch gerechtfertigte Verurteilung von Verhaltensmustern von der rechtlichen Würdigung.

Öffentlichkeitsarbeit und Anwartschaftsmitteilungen:

Im Rahmen der Satzungsumstellung 2007 zu 2008 wurden über 1500 Mitglieder in den drei beteiligten Bundesländern individuell beraten, die Verwaltung steht für Mitgliedergespräche gern zur Verfügung, auch wenn wir nicht jederzeit telefonisch erreichbar sein können. Sie können sicherlich auch nicht konzentriert behandeln und gleichzeitig telefonieren. Auch auf den Zahnärztetagen erfahren wir einen regen Zuspruch, viele Fragen lassen sich kurz bilateral klären, in diesem Jahr noch werden wir in Bremen (respektive Oldenburg) erstmals auch auf dem Zahnärztetag der Zahnärztekammer Bremen präsent sein, am Vortag wird in der Zahnärztekammer Bremen ein Vortrag zum VZB und im Vorfeld wieder ein Sprechtag stattfinden. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig versandt werden. Als eines von wenigen Versorgungswerken bieten wir die Möglichkeit, selber auf unserer Website Hochrechnungen zu simulieren. Ein Service, der von einigen Gruppierungen als unsinnig weil unverbindlich dargestellt wird. Der Zugriff von über 1000 Personen auf diesen Anwartschaftsrechner zeigt, dass dieser Service nicht unsinnig ist, sondern eher der Kommentar dieser Gruppierungen, die im Übrigen im gleichen Atemzug mehr Transparenz fordern. Jede Hochrechnung kann im Übrigen nur unverbindlich sein. Stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten uns garantieren, was Sie, ohne Ihr Einkommen der Zukunft zu kennen, an Beiträgen entrichten werden, was es an Inflation geben wird, dass die sogenannten Sterbetafeln des zahnärztlichen Berufsstandes sich nicht ändern werden und und und.

Fazit:

Ihrem Versorgungswerk geht es gut. Wenn nun noch alle begreifen, dass durch Öffentlichkeitsarbeit außerhalb des zahnärztlichen Berufsstandes die Aufmerksamkeit von Politikern und anderen interessierten Kreisen auf die Berufsständische Versorgung gezogen wird und das System in Gefahr bringt – womit Sie dann in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen würden – dann wird es Ihrem Versorgungswerk auch weiter gut gehen und wir könnten uns alle wieder auf die Arbeit konzentrieren.

Ihr

Ralf Wohltmann

Direktor

 

Kurzbericht über die Vertreterversammlung vom 20. März 2010

 

Die Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin am 20. März 2010 stand unter der Thematik des Berichtes von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss sowie der Verwaltung über den Stand des Versorgungswerkes sowie die laufenden Aktivitäten.

 

Herr Dr. Schäfer, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, berichtete über die Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsausschusses im Kalenderjahr 2009. Hierbei ist insbesondere die Thematik Ausschreibung einer neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie satzungsgemäß die Thematik Behandlung von Widersprüchen von Mitgliedern neben der Aufgabe der Entgegennahme Diskussion um Prüfung der Berichte des Verwaltungsausschusses und der Verwaltung zu benennen.

 

Herr Essink als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin berichtete über die Tätigkeitsschwerpunkte des Verwaltungsausschusses, der sich im Mitgliederbereich mit Berufsunfähigkeitsangelegenheiten und im Kapitalanlagebereich mit breit gestreuten

Themen im Berichtsjahr befasst hat. Des Weiteren berichtete Herr Essink über den Stand der notwendigen zivil- und strafrechtlichen Schritte in den Immobilienangelegenheiten gegen ein früheres Mitglied des Verwaltungsausschusses sowie beteiligte Makler.

 

Herr Wohltmann als Direktor des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin berichtete auf Wunsch der Mitglieder der Vertreterversammlung über die Entwicklung der Krankheitssymptome bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente sowie die Altersverteilung der Mitglieder bei Einreichung eines Antrages auf Altersrente.

 

Es wird insgesamt in dem Vortrag nochmals dargestellt, dass im schwierigen Kalenderjahr 2009 aufgrund der defensiven Kapitalanlagestruktur des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin ein Gesamtnettoertrag – vorbehaltlich der Wirtschaftsprüfung – von 3,91 % erreicht werden konnte, mit

welchem der nach Satzungsänderung im Kalenderjahr 2009 zu erzielende Rechnungszins von 3,9 % netto nach Kosten erreicht worden ist, bei einem später zu erstellenden Gutachten aber kein zusätzliches Potential für Dynamisierungen zu Verfügung stehen wird. Dennoch zeigt sich, dass unter Vermeidung

entsprechender Risiken im Kapitalanlagebestand die von der Vertreterversammlung mit der Satzungsänderung beschlossene Entscheidung, für Beiträge ab 2008 einen Rechnungszins von 3 % zu verwenden, richtig und notwendig war.

 

Das Ergebnis von 3,91 % beinhaltet die entsprechende Bewertung des Immobilienbestandes des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin sowie eine entsprechende Bewertungskorrektur der Immobilienbeteiligung

bei Paramount in den USA. Die Risikostruktur des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin wurde anhand der Folie „Risikoeinstufung per 31.12.2009“ dargestellt, aus welcher hervorgeht, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin – wie vom Wirtschaftsprüfer Herrn Frank im November 2009 bereits aufgeführt – in der Kapitalanlage sehr risikoavers aufgestellt ist, um einen stetigen Kapitalertrag sicherzustellen.

 

Anhand der langfristigen Fondsentwicklungsfolie konnte aufgezeigt werden, dass die Kapitalanlagepolitik der ruhigen Hand nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Kleinere Beimischungen zur Ertragsoptimierung sind entsprechend durchzuhalten, wenn Bewertungsabschläge – wie im Kalenderjahr 2008 – erfolgen, da entsprechende Wertaufholungen der Regelfall sind. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ist aufgrund der Verpflichtungen sehr langfristig orientiert und hat entsprechend langfristige Kapitalanlagen im Direktbestand (Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe) vorgenommen, die den Zinsertrag für die weitere Zukunft sicherstellen.

 

Dennoch wird seitens des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin die Frage zu stellen sein, inwieweit die Kapitalanlagerisikosteuerung durch Diversifikation neben den bekannten Assetklassen auch in Regionen zu erfolgen hat, da nicht sichergestellt werden kann, dass eine reine Orientierung auf den europäischen Raum auch zukünftig eine Sicherstellung des Vermögensbestandes bedeutet.

 

Im Ausblick auf das Kalenderjahr 2010 wird die einstimmige gemeinsame Erklärung des Aufsichtsund Verwaltungsausschusses den Mitgliedern der Vertreterversammlung vorgestellt:

 

Die Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses verurteilen einstimmig unsachliche Veröffentlichungen und Stimmungsmacherei, die mit offenen Briefen und provokanten Artikeln nicht nur in der Kollegenschaft Verunsicherung und Unmut auslösen sowie unsere freiberufliche Selbstverwaltung in Frage stellen.

 

Berlin, 19.03.2010

 

Nach ausgiebiger Diskussion wurde auf Antrag von Herrn Dr. Steglich, Brandenburg seitens der Vertreterversammlung mehrheitlich der folgende Beschluss gefasst:

 

Die Vertreterversammlung des VZB verurteilt die unsachlichen Veröffentlichungen und die damit verbundene Stimmungsmacherei, die mit offenen Briefen und provokanten Artikeln sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Kollegenschaft Verunsicherung und Unmut auslösen und die freiberufliche Selbstverwaltung in Frage stellen.

 

Berlin, 20.03.2010

 

Nähere Ausführungen werden in den Mitteilungsblättern der 3 beteiligten Kammern in den nächsten Monaten folgen.

 

Mit dem Ausblick auf das Kalenderjahr 2010 kann dargestellt werden, dass das Erreichen des derzeitigen Rechnungszinses weiterhin möglich ist, bei einer weiteren Zinsentwicklung auf japanische Verhältnisse, wie sie derzeit vorhanden ist, aber das Gesamtsystem zu überdenken ist. Die Globalisierung und Streuung der Kapitalanlagen unter Wahrung der entsprechenden Risikoaversionen scheint unumgänglich, wobei klargestellt werden muss, dass es nicht Aufgabe des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin – auch aufgrund der Größe – sein kann, internationale Kapitalanlagen selbst vorzunehmen. Hier bedarf es wenn dann der entsprechenden Beratung durch Fachleute und Einrichtungen, die in den Bereichen tätig sind.

 

Herrn Dr. Dohmeier-de Haan wird nach kurzer Diskussion bestätigt, dass – entsprechend seiner Anfrage – den Mitgliedern der Vertreterversammlung der Versicherungstechnische Geschäftsplan und das Versicherungsmathematische Umstellungsgutachten vertraulich und mit der Bitte um sorgsamen Umgang

zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Folien der Vertreterversammlung vom 20. März 2010

 

 

 

Kurzbericht von der Vertreterversammlung am 28. November 2009

 

Am 28. November 2009 fand die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (VZB) in den Räumen des Versorgungswerkes, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin statt.

 

Auf der Tagesordnung standen u.a. der Bericht des Versorgungswerkes über das Kalenderjahr 2008 nebst Jahresabschluss 2008 sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2008. Des Weiteren war die erste Anpassung der seit dem 01.01.2008 geltenden Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin aufgrund rechtlicher Änderungen notwendig geworden.

 

Nach einem umfassenden Bericht des Versorgungswerkes über das Kalenderjahr 2008, welches aufgrund der Entwicklung der Immobilienbewertungen (dieses Thema war bereits Gegenstand der März-Sitzung der Vertreterversammlung) mit einem nicht ausreichenden Ergebnis von 0,05 % Nettoverzinsung nach allen Kosten endete, folgten die Vertreter den ausführlichen Ausführungen des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2008. Im Vergleich zu weiteren Versorgungswerken hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin im Ergebnis mit geringen Kapitalanlagerisiken das katastrophale Jahr 2008 gut überstanden. In einer umfassenden Diskussion der Mitglieder der Vertreterversammlung mit den Vertretern des Verwaltungsausschusses, dem Wirtschaftsprüfer und der Verwaltung wurde der Jahresabschluss des Versorgungswerkes für das Kalenderjahr 2008 einstimmig festgestellt, nachdem  ebenfalls einstimmig beschlossen worden war, die Überschüsse auf neue Rechnung vorzutragen. Bezüglich der Verwendung der Überschüsse wird eine tatsächliche Verwendung nur alle drei Jahre beschlossen, wenn das jeweilige versicherungsmathematische Gutachten vorliegt, in den übrigen Jahren werden diese auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Auch die Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin erfolgte einstimmig mit einer Enthaltung.

 

Die Änderung der Satzung des Versorgungswerkes, zu finden auf unserer Website unter Aktuelles und unter Satzung, war notwendig, da seit dem 1. September 2009 zum einen das Versorgungsausgleichsgesetz gilt und zum anderen die Rechtsprechung und praktische Anwendung der Regelungen zu Beitragsnachlässen eine Modifizierung der Satzung erforderlich machte. Die Satzungsänderung wurde mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung umfassend diskutiert, die Satzungsänderung wurde einstimmig von der Vertreterversammlung verabschiedet.

 

Im Ausblick auf die Kalenderjahre 2009 sowie 2010 wurde seitens der Vertreter des Versorgungswerkes ausgeführt, dass das Jahr 2009 mindestens so schwierig gewesen sei wie das Kalenderjahr 2008, im Jahr 2009 nach aktuellem Stand der Rechnungszins erreichbar ist unter Berücksichtigung der noch offenen Fragestellung, inwieweit die Beteiligungen in amerikanischen Immobilien in Toplagen bewertungsseitig zu Einschnitten führen könnten. Die weiteren Kapitalanlagen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin haben sich insgesamt aber sehr positiv entwickelt, so hat allein der Masterfonds des VZB eine Gesamtrendite von rund 10 Prozent im Kalenderjahr 2009 erreicht.

 

Als neue Termine der Vertreterversammlungen für das Kalenderjahr 2010 wurden der 20. März 2010 sowie der 27. November 2010 festgehalten.

 

 

 

 

 

 

Steuernachzahlung für Rentner möglich

 

Ab September 2009 muss das Versorgungswerk alle seit 2005 bezogenen Renten über das Zentralamt für Steuern an die Finanzämter melden. Bitte lesen Sie in beiliegendem Artikel, welche Probleme dabei auftreten könnten, wenn Sie bereits Rentenbezieher sind.

 

 

Wichtige Info - Bescheid nach § 42 aus Juni 2009

 

Bei den Ende Juni versandten Bescheiden an die Mitglieder nach § 42 Abs. 2 der Satzung fehlte in Teilen das Erläuterungsblatt, welches wir daher als PDF-Download hier nochmals zur Verfügung stellen.

 

Aufgrund der telefonischen Nachfragen hier nochmals einige kurze Erklärungen:

 

1. Der Bescheid nach § 42 Abs. 2 ist ausschließlich eine Information über die Anwartschaft aus Beiträgen bis 2007, die satzungsgemäß als Bescheid zu versenden ist.

2. Es ist keinerlei Hochrechnung enthalten, diese erstellen wir wieder automatisch ab Jahresende für alle Mitglieder.

3. Vergleichbar ist diese Mitteilung mit der linken Spalte der bisherigen Anwartschaftsmitteilungen (letzter Stand aus 2007), nämlich der "bisher erworbenen Anwartschaft".

4. Mit dem Anwartschaftsrechner im Internet kann nur gearbeitet werden, wenn die im Erläuterungsblatt angegebenen Einstellungen vorgenommen werden.

 

Und wenn Sie den Bescheid nach § 42 Abs. 2 nicht bekommen haben?

 

Dann haben Sie entweder Beitragsrückstände oder Ihr Beitragskonto ist noch nicht abschließend geprüft, dann werden Sie in den nächsten Tagen gesondert angeschrieben.

 

 

Die neue Satzung des VZB

 

Die dynamische Rente

 

Die neue Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin schafft

Klarheit für die Mitglieder. Statt vielfältiger Möglichkeiten der Berechnung von

Beiträgen und Ansprüchen gilt nun für jeden die gleiche Methode zur Berechnung

der Rente. Anwartschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Satzung erworben

wurden, bleiben unverändert erhalten. Alle Beiträge nach dem 1. Januar 2008

werden dynamisch verrentet.

 

Grundsätzlich zahlen die Mitglieder des Versorgungswerkes nun einen

einheitlichen Regelbeitrag von 19 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die in

der gesetzlichen Sozialversicherung gilt. Bei der Berechnung der späteren

Rentenansprüche werden nach der neuen Satzung weitere Faktoren berücksichtigt:

Der Geburtsjahrgang und das Alter, in dem ein Mitglied dem Versorgungswerk

beigetreten ist, spielen eine wichtige Rolle.

 

Versicherungsmathematisch berechnete Generationensterbetafeln belegen, dass

die Lebenserwartungen unterschiedlich sind, dass also insbesondere für jüngere

Jahrgänge eine längere Lebensdauer erwartet wird. Unterschiedliche

Lebenserwartungen erfordern aber auch verschiedene Anpassungen, das heißt

zum Einen, die Rente entsprechend zu berechnen, und zum Anderen, im

Versorgungswerk angemessene Rückstellungen zu bilden.

 

Nach der neuen Satzung erwirbt jedes Mitglied durch seine Beitragszahlungen

jährlich eine sogenannte Steigerungszahl. Für die Errechnung der Altersrente wird

die Summe aller von einem Mitglied erworbenen Steigerungszahlen zugrunde

gelegt. Wer die Berechnung seiner Altersrente nachvollziehen will, muss auf eine

so genannte Vielfachenmatrix des Versorgungswerkes zurückgreifen, in der

Eintrittsalter und Geburtsjahrgang einen bestimmten Faktor ergeben. Dieser geht

ebenso wie die Rentenbemessungsgrundlage sowie die tatsächlich gezahlten

Beiträge und der Regelbeitrag in die Berechnung ein.

 

Die Formel sieht kompliziert aus, sorgt jedoch durch Berücksichtigung von

Geburtsjahrgang und Eintrittsalter, die in der Matrix erfasst sind, für

Generationengerechtigkeit: Gezahlte Beiträge dividiert durch Regelbeitrag pro

Jahr multipliziert mit dem Faktor, der sich aus der Vielfachenmatrix ergibt. Das

Ergebnis wird wiederum multipliziert mit der Rentenbemessungsgrundlage; der

monatliche Rentenbetrag ergibt sich als vom Hundertsatz.

 

Die Leistungen des Versorgungswerkes werden durch Anpassung der

Rentenbemessungsgrundlage dynamisiert, da immer ein Prozentwert dieser Größe

erwirtschaftet wird. Den Mitgliedern wird also mehr als der Rechnungszins

gutgeschrieben. Der Rechnungszins beträgt für neue Anwartschaften (ab 1. Januar

2008) 3 Prozent, für alte Anwartschaften 4 Prozent. Zum 1. Januar 2009 wurde

eine Dynamisierung von 2 Prozent beschlossen.

 

Die Steigerungszahlen gehen auch in die Berechnung einer

Berufsunfähigkeitsrente ein. Dazu wird der Durchschnitt der bereits erworbenen

Steigerungszahlen des Mitglieds bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres

hochgerechnet. Die Summe aller ermittelten Steigerungszahlen wird dann mit

einem Faktor multipliziert, der das Vorziehen der Rente – also die Zahlung vor

Erreichen des 67. Lebensjahres - berücksichtigt. Nach Vollendung des 60.

Lebensjahres wird Altersrente in gleicher Höhe wie die Berufsunfähigkeitsrente

gezahlt.

 

 

Vorsorge für Hinterbliebene


Die Bedingungen für die Hinterbliebenenrente wurden in einigen Punkten neu
gefasst. Grundsätzlich zahlen alle Mitglieder des Versorgungswerkes seit
Jahresbeginn 2008 auch für die Versorgung von Hinterbliebenen. Dafür sind in
den monatlichen Beiträgen entsprechende Anteile enthalten, während früher für
die Hinterbliebenen-Versorgung von vielen Mitgliedern zusätzliche Beiträge zu
zahlen waren.


Witwer oder Witwen haben ebenso wie Waisen einen Rechtsanspruch auf die
Leistungen des Versorgungswerkes. Eine neue Bestimmung in der Satzung
präzisiert, dass Hinterbliebene aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
den Ehepartnern gleichgestellt sind. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente
besteht nicht, wenn die Ehe geschlossen wurde, als das Mitglied bereits
Altersrente bezog.


Eine Hinterbliebenenrente wird auch nicht gezahlt, wenn die Partner nach Eintritt
der Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres eines aktiven
Mitglieds geheiratet haben und die Ehe nicht mindestens drei Jahre bestanden
hatte. Es kommt in einer solchen Ehe zur Begründung des Anspruchs auf
Hinterbliebenenrente ferner auf den Altersunterschied an: Ist das Mitglied mehr
als zehn Jahre älter als die Partnerin oder der Partner, so muss die Ehe mindestens
vier Jahre bestanden haben; bei einem Altersunterschied von 20 Jahren wären es
sogar fünf Jahre. Die Fristen gelten nicht, wenn aus der Ehe ein Kind
hervorgegangen ist.


Die Rente für die Witwe oder den Witwer eines verstorbenen Mitglieds beträgt 60
Prozent der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustand oder
zugestanden hätte, wenn es berufsunfähig gewesen wäre. Heiratet der oder die
Hinterbliebene wieder, entfällt die Rente.


Einen Anspruch auf Waisenrente haben Kinder eines verstorbenen Mitglieds bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist das Kind in der Ausbildung, wird die
Rente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Waisenrente erhalten sowohl eheliche als
auch angenommene Kinder sowie außereheliche Nachkommen, sofern seine
Unterhaltspflicht anerkannt ist. Halbwaisen erhalten ein Sechstel, Vollwaisen ein
Drittel der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustand oder
zugestanden hätte, wenn es berufsunfähig gewesen wäre.


Mit den Beiträgen zum Versorgungswerk wird auch ein Anspruch auf
Berufsunfähigkeitsrente erworben. Ein Mitglied, das vor Vollendung des 60.
Lebensjahres wegen Krankheit oder irgendwelcher Gebrechen nicht mehr in der
Lage ist, als Zahnarzt zu arbeiten, erhält Rente vom Tag der Antragstellung an
und nur ab Aufgabe des zahnärztlichen Berufes. Bei der Berechnung der Rente
werden die Ansprüche berücksichtigt, die das Mitglied noch bis zum 60.
Lebensjahr erworben hätte. Nach der neuen Satzung kann die Rente auch auf Zeit

gezahlt werden; bei vorübergehender Berufsunfähigkeit ist jedoch eine Wartezeit
von fünf Kalendermonaten vorgesehen. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres
wird die Altersrente in gleicher Höhe gezahlt..
Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde darüber hinaus deutlich
erweitert: Dazu gehören nach der neuen Satzung auch Zuschüsse für besonders
aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die geeignet sind, eine drohende
Berufsunfähigkeit abzuwenden oder die Berufsfähigkeit wiederherzustellen.

 

 

 

 

Vieles bleibt wie bisher

 

Die neue Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, die seit

dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, brachte für die Mitglieder des Versorgungswerkes

einige grundlegende Änderungen mit sich, etwa den einheitlichen Regelbeitrag

oder den Rentenbeginn mit 67.

 

Der Anspruch auf Altersrente entsteht nun grundsätzlich mit Vollendung des 67.

Lebensjahres. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres kann ein Mitglied jedoch

schon früher Rente beantragen, allerdings mit Abschlägen; jeder Monat vor dem

67. Lebensjahr verringert die Rente um 0,4 Prozent.

 

Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde deutlich erweitert. So kann

ein Mitglied auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit Rente beziehen. Für

besonders aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die der Abwendung einer

Berufsunfähigkeit dienen, ist ebenso Vorsorge getroffen.

 

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung blieb indes auch vieles wie bisher. So

erhalten Mitglieder, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Rente bezogen, diese in

gleicher Höhe weiter. Auch die bisher erworbenen Ansprüche von Mitgliedern,

die noch nicht Rente beziehen, bleiben erhalten. Das Versorgungswerk hat die so

genannten Anwartschaften auf Altersrente, die sich aus den bis Ende 2007

geleisteten Beiträgen ergeben, exakt errechnet, die entsprechenden

Anwartschaftsmitteilungen dazu sollen in Kürze versandt werden. Wie die neuen

nehmen auch die alten Anwartschaften an künftigen Leistungsverbesserungen teil.

 

Eine freiwillige Zusatzzahlung, die schon in der bis Jahresende 2007 gültigen

Satzung als freiwillige Höherversorgung vorgesehen war, ist auch nach den neuen

Regeln möglich. Dabei ist eine Höchstgrenze vorgesehen: Der freiwillige Beitrag

darf zusammen mit dem Pflichtbeitrag nicht mehr als 200 Prozent des geltenden

Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Im Übrigen kann

ein freiwilliger Beitrag nur für das jeweils laufende Geschäftsjahr gezahlt werden.

Auf unserer Website können Sie sich individuell im

Anwartschaftsrechner Kosten und Nutzen von freiwilligen Mehrzahlungen

ausrechnen.

 

Zu den Übergangsregeln der neuen Satzung gehört ferner, dass alle Befreiungen

von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk oder der Beitragspflicht, sofern die

Mitglieder dies wünschten, weiterhin gelten, sofern die Voraussetzungen gegeben

sind. Von der Mitgliedschaft befreit waren etwa Beamte oder Kammerangehörige,

deren Ehepartner Beamte sind. Nach der nun geltenden Satzung konnten diese

Mitglieder bis Ende Juni 2008 beantragen, als Pflichtmitglied aufgenommen zu

werden, was von einigen Kammerangehörigen nach entsprechender Beratung

genutzt wurde.

 

 

 

Kurzinformation vom 29.11.2008:

 

Vertreterversammlung beschließt 2 % Dynamik

 

Am 29.11.2008 hat die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit den Jahresabschluss des Kalenderjahres 2007 beschlossen sowie dem Aufsichts- und Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes und dem Vorstand der Zahnärztekammer Berlin für seine Tätigkeit nach § 4 der Satzung des Versorgungswerkes (alte Fassung) Entlastung erteilt.

 

Des Weiteren wurde beschlossen, die am 31.12.2007 bestehenden Anwartschaften sowie die am 31.12.2007 laufenden Renten zum 01.01.2009 um 2 % zu erhöhen unter Berücksichtigung der Aussparungsregelungen des § 41 Satz 1 Nr. 2 der aktuellen Satzung.

 

Dieser Beschluss muss noch von der zuständigen Senatsaufsicht genehmigt werden.

 

Das bedeutet, dass in Kürze für die Rentner in der Regel 1 % Dynamik ab Januar ausgezahlt wird und 1 % Anrechnung auf die Aussparung vorgenommen wird. Selbstverständlich erhält jeder Rentner hierzu dann seine individuelle Mitteilung.

 

Die Vertreter ließen sich von dem Zustand des Versorgungswerkes insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzmarktkrise berichten und konnten feststellen, dass das Versorgungswerk dank vorausschauender Beschlüsse des Verwaltungsausschusses zur Risikominimierung in den Kapitalanlagen durch die derzeitige weltweite Finanzkrise bislang unbeschadet durchmanövriert ist und bislang keine Auswirkungen auf die Anwartschaften und Renten zu befürchten sind.

 

 

R. Wohltmann

Direktor

 


 

 

Ist unser Geld im Versorgungswerk denn sicher…

…in Zeiten der Finanzkrise? Das ist eine Frage, die in diesen turbulenten Zeiten verstärkt an uns gerichtet wird und sich doch nicht in einem Satz beantworten lässt. Die Frage ist aber verständlich, sind wir doch als vollständig kapitalgedecktes System wie jede „Kapitalsammelstelle“ von den Markt- und Zinsentwicklungen abhängig.

Wie haben wir auf die sich anbahnende Krise reagiert? Bringen wir unsere Maßnahmen auf den Punkt:

- Verkauf der letzten Aktienfondsinvestments im Dezember 2007 zur Risikominimierung,

(musste nicht nach den guten Aktienjahren die Korrektur der Märkte mal erfolgen?)

- Kauf von Schuldscheindarlehen mit Einlagensicherung, Pfandbriefen mit Grundschuldsicherung

und Länderschuldscheinen der Bundesländer im Frühjahr bis Sommer 2008

(zur langfristigen Sicherung des Zinsniveaus, das wir als relativ hoch eingeschätzt haben).

Was passierte seitdem? Panik an den Börsen, konzertierte Aktionen der Notenbanken mit Zinssenkungen und milliardenschwere Rettungspakete der Regierungen in aller Welt mit Teilverstaatlichungen von Banken und Versicherungen. Ein Szenario, das vor einem Jahr noch undenkbar war. Doch die Teilnehmer an den Finanzmärkten dieser Welt vergessen schnell, war doch die letzte gravierende Finanzkrise erst Anfang des Jahrtausends und damit nicht lange her.

Rendite wird gewünscht und ist in unserem System erforderlich (Mindestverzinsung / Dynamisierung). Rendite ist nur durch Eingehen von Risiken zu erzielen, nämlich von Kapitalmarktrisiken. Wenig Risiko bringt wenig Rendite, viel Risiko bringt aber eben nur vielleicht viel Rendite. Wir haben uns von Dingen wie Zertifikaten und Subprimebereich ferngehalten und werden uns auch zukünftig nicht daran beteiligen.

Selbstverständlich bleibt das sogenannte Emittentenrisiko, also das Risiko der Bankenkonkurse. Dass davon auch sehr renommierte Bankhäuser überaus kurzfristig betroffen sein können, mussten wir jetzt lernen. Neben einer breiten Streuung und dem Kauf von Qualität durch hohe Ratingvorgaben begegnen wir diesem Risiko durch ausschließlichen Kauf von Papieren mit Einlagensicherung oder als sogenannte gedeckte Ware – gedeckt durch die öffentliche Hand oder zum kleineren Teil auch durch hochwertige Hypotheken.

Vergessen wir bei der Aufzählung auch nicht unsere Immobilieninvestments, noch überwiegend im Direktbestand aber zukünftig überwiegend in indirekten Anlagen, damit auch hier eine breitere Streuung möglich wird.

Unsere Entscheidungen zur Risikoreduzierung aber auch die Festschreibung unserer Erträge durch massiven Wertpapierkauf waren richtig und sichern Ihr Geld und damit Ihre Rente im Versorgungswerk. Natürlich lassen sich damit keine zweistelligen Renditen erwirtschaften, aber eine konstante Erfüllung der Rentenzusagen hat derzeit auch die erste Priorität.

Rückstellungen in der Bilanz für Schwankungen im Zinsverhalten und sorgsames gemeinsames Agieren der Beteiligten verbunden mit unserer vollständigen Kapitaldeckung sichern die Verpflichtungen des Versorgungswerkes und damit Ihre Anwartschaften und Renten ab.

Ihr

R. Wohltmann

Direktor


 

Beratertage

Die vom VZB angebotenen Beratungstage und Vorträge wurden und werden mit großer Nachfrage angenommen. Mehr als 1300 Kolleginnen und Kollegen kamen zu den Beratungstagen um sich über die persönlichen Zahlen informieren zu lassen, über 500 Kolleginnen und Kollegen ließen sich in den Vortragsveranstaltungen über die neuen Satzungsinhalte und -berechnungen einen Überblick geben.

 

Die Vortragsfolien können Sie in der beiliegenden PDF-Version einsehen.

Vortrag Satzung 2008 Druckversion.pdf

 


 

 

 

Satzung des Versorgungswerkes

 

Die Vertreterversammlung hat am 12. Dezember 2007 eine der Hauptaufgaben für das Kalenderjahr 2007 nach der Konstituierung am 12. Mai 2007 abgeschlossen:

 

Die grundlegend neue Satzung des Versorgungswerkes wurde mit breiter Zustimmung beschlossen.

 

Dem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Vertreterversammlungen, in denen der Satzungsinhalt Paragraph für Paragraph erläutert und diskutiert wurde. Neben dem Aktuar des Versorgungswerkes wurden die versicherungsmathematischen Grundlagen auf Beschluss der Vertreterversammlung von einem weiteren Aktuar geprüft und diskutiert, auch der von der zuständigen Senatsverwaltung eingesetzte Prüfaktuar hat seine Vorschläge eingebracht.

 

Die Satzung konnte am 13. Dezember 2007 von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt werden, da die rechtlichen und fachlichen Fragen mit den Mitarbeiterinnen der zuständigen Senatsverwaltungen im Vorfeld geklärt werden konnten.

 

Die Satzung wurde am 28. Dezember 2007 im Berliner Amtsblatt Nr. 58, Ausgabe vom 28. Dezember 2007 (Seite 3408 bis 3418), veröffentlicht und ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten.

 

Anfang Januar erhalten alle Mitglieder Schreiben über die im Januar und Februar geplanten Informationsveranstaltungen des Versorgungswerkes in den beteiligten Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen. An diesen Tagen – sowie an voraussichtlich zwei Wochenenden – besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Das Anschreiben und das Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Startseite des VZB.

 

Bezüglich aller in der Satzung vorhandenen Wahlmöglichkeiten werden wir Mitte Januar 2008 individuelle Schreiben versenden, auch die Beitragsfestsetzung und –abbuchung erfolgt erst Mitte bis Ende Januar 2008.

 

Ihr

 

Versorgungswerk

der

Zahnärztekammer Berlin

 


 

 

Mutterfreuden und Personalknappheit

 

Mit Ihrem letzten Beitragsbescheid Anfang 2007 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen ab 01.07.2007 im Rahmen der Buchstabenrotation neue Sachbearbeiterinnen zugeordnet werden. Aufgrund einer veränderten Aufgabenstruktur im Bereich der Mitgliederverwaltung wurde diese Veränderung der Zuständigkeit nochmals angepasst und sieht seit dem 01.07.2007 wie folgt aus:

 

Frau Noffke               B bis F

Frau Geßner              G bis Kn

Frau Ruhs                  Ko bis Ö

Frau Beyer                P bis Si

Frau Hildebrandt      Sj bis Z und A

 

Wir freuen uns, dass zwei Mitarbeiterinnen der Mitgliederverwaltung Mutterfreuden entgegen sehen, was in der Abteilungsstruktur allerdings zu einer entsprechenden Unterbesetzung führt. Für das Spezialgebiet der Mitgliederverwaltung mit dem entsprechenden notwendigen Know-how im Satzungsrecht ist es nicht einfach, durch kurzfristig hinzuzunehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen entsprechenden Ersatz zu schaffen. Aus diesem Grunde wird im Bereich der Mitgliederverwaltung mit vorhandenen Kräften in den nächsten Monaten versucht werden, die gewohnte Bearbeitungsqualität und –dauer aufrecht zu erhalten. Es wird sich bedauerlicherweise nicht immer verhindern lassen, dass die Bearbeitungsdauer bei Anfragen und Berechnungen steigen wird und eine entsprechende Wartezeit bei Anträgen einkalkuliert werden muss.

 

Nach Ablauf der Mutterschutz- und Erziehungszeiten - vorraussichtlich ab Sommer 2008 - wird Ihnen die Mitgliederverwaltung nach jetzigem Stand wieder in gewohntem Umfang zur Verfügung stehen.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser, auch für uns schwierigen Situation der Arbeitsmehrbelastung, ein entsprechendes Verständnis entgegenbringen und werden bemüht sein, auch in dieser Zeit nach Priorität und Eingang von Unterlagen die Wünsche und Anträge der Mitglieder abzuarbeiten.

 

Auch die bevorstehenden Aufgaben der Schaffung einer neuen Satzung obliegt zwar primär den Gremien und Organen des Versorgungswerkes, die notwendigen Umstellungs- und Anpassungsarbeiten in der Verwaltung sind dennoch von den vorhandenen Mitarbeitern zu schultern und zu leisten.

 

Telefonisch ist die Mitgliederverwaltung für Sie daher bis auf Weiteres an folgenden Tagen erreichbar:

 

Dienstag und Donnerstag   von 9:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch                                von 9:00 bis 16:00 Uhr

 

Am Montag und am Freitag finden keine telefonischen Sprechzeiten statt, aber auch an diesen Tagen steht für Sie eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die Ihre Anfragen gern entgegen nimmt und wenn möglich direkt erledigt. Sollte das nicht möglich sein, leitet sie die Anfrage an die entsprechende Sachbearbeiterin weiter und vereinbart mit Ihnen sofern notwendig einen Rückruftermin, um auch Sie in Ihrem Praxisablauf möglichst wenig zu beeinträchtigen..

 

Ihr Versorgungswerk

der Zahnärztekammer Berlin


 

 

Der Aufbruch

Erste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

Von den Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen lange und gründlich vorbereitet, fand am 12.Mai 2007 die erste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in Berlin statt.

 

Nachdem die Vertreterversammlung vom Kammerpräsidenten der Zahnärztekammer Berlin, Herrn Dr. W. Schmiedel, eröffnet und bis zu den Wahlen der Ausschüsse geführt worden ist, übergab dieser dann nahtlos an den neu gewählten Versammlungsleiter, Herrn Dr. E. Schäfer aus Brandenburg. Damit wurde mit dem Schritt in die Teilrechtsfähigkeit Neuland betreten, um die Geschicke unserer Altersversorgung konzentrierter, durchschaubarer und unabhängiger von den standespolitischen Geschehnissen  in den einzelnen Zahnärztekammern zu lenken.

 

So war auch das Ansinnen Aller zu verstehen, Vertreter aller drei Zahnärztekammern und auch der verschiedensten Verbände im Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beteiligt zu wissen. Im Amt bestätigt wurde als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses Herr Kollege A. Essink, Dank der guten Vorarbeit durch die Verwaltung und durch Herrn Direktor R. Wohltmann konnten die für die Führung der Geschäfte wichtigen Satzungen und Ordnungen konzentriert beraten und beschlossen werden.

 

Der Start war von der Orientierung auf  zukünftigen Aufgaben geprägt:  So ist in diesem Jahr die neue Satzung ein Arbeitsschwerpunkt. In der Versammlung  wurde aber auch deutlich, dass die Bewältigung von Lasten der Vergangenheit von allen Mitstreitern weiter abverlangt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. E. Schäfer

Vorsitzender des

Aufsichtsausschusses

 

Änderung des Berliner Kammergesetzes

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der 9. Änderung des Berliner Kammergesetzes am 19. Juni 2006, veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 24. Juni 2006 eine umfangreiche Änderung beschlossen, die in großen Teilen die berufsständische Versorgung betrifft. Nachfolgend finden Sie das Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 24. Juni 2006 im PDF-Format, in dem auf den Seiten 570 bis 572 die beschlossene Änderung enthalten ist. 

 

Satzungsänderung des Versorgungswerkes zum 01.01.2005

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin mußte zum 01.01.2005 aufgrund verschiedener Faktoren die Satzung ändern. Zum einen gilt es auf die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zu reagieren, zum anderen werden die berufsständischen Versorgungswerke in die europäische Koordinierungsvorschrift der Verordnung 1408/71 ab 2005 einbezogen. Die hierfür notwendigen Satzungsänderungen hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Sitzung am 25.11.2004 mit großer Mehrheit beschlossen, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz am 20.12.2004 genehmigt und wurde nach Ausfertigung am 31.12.2004 im Amtsblatt Nr. 61 veröffentlicht.

Ihr Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

 

Telefonische Erreichbarkeit

Die Verwaltung des VZB ist für Sie von montags bis freitags telefonisch erreichbar. Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Seite Ansprechpartner

Es sind bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Anrufbeantworter geschaltet. Sollten sich die Mitarbeiter nicht am Platz befinden, wird Ihr Anruf automatisch auf die persönliche Mailbox geleitet.

Bitte hinterlassen Sie dort die gewünschten Angaben, damit die Mitarbeiter Ihr Anliegen bearbeiten oder Sie zurückrufen können. Die Mitarbeiter sind bemüht, Ihre Anfragen möglichst kurzfristig zu erledigen.

Beitragszahlung

Sie haben noch keine Einzugsermächtigung erteilt? In unserem Formularcenter finden Sie diese im PDF-Format. Bei Problemen rufen Sie uns an, wir senden Ihnen gern ein vorbereitetes Exemplar zu.

Beitragsrückstände

Sie können Ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen? Bitte warten Sie mit einer Kontaktaufnahme mit der Verwaltung nicht bis ein Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet wurde! Dies verursacht Kosten, die satzungsgemäß zu Ihren Lasten gehen.

Oftmals sind bereits in einem kurzen Beratungsgespräch Lösungsansätze wie Nachlaßanträge und Ratenzahlungsmöglichkeiten zu erörtern.

 

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