Wichtige Informationen aus Ihrer Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie zu der am
Samstag, 26. November 2011, 10:00 Uhr, in den Räumen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin
stattfindenden
2. Ordentlichen Vertreterversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Regularien
2. Anträge
3. Bericht des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin über das Kalenderjahr 2010
4. Bericht des Wirtschaftsprüfers des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin
5. Bericht des mathematischen Sachverständigen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin
6. Diskussion zum TOP 3 bis 5
7. Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2010 / Beschluss
8. Verwendung der Überschüsse / Beschluss
9. Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin für das Kalenderjahr 2010 / Beschluss
- Mittagspause -
10. Aufwands- und Übergangsentschädigungsordnung / Beschluss
11. Aktueller Sachstand im Hinblick auf Diskontinuität und Spiegelbildlichkeit / Antrag des Vertreters Dr. Lutz-Stephan Weiß vom 04.07.2011
12. Diskussion zum Gutachten des Prof. Dr. Ewer vom 21.09.2011
13. Aktueller Sachstand im Hinblick auf eine Antikorruptionsrichtlinie für Amtsinhaber im Versorgungswerk
a) Antrag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss auf Erlass einer Antikorruptionsrichtlinie
b) Antrag des Vertreters Dr. Lutz-Stephan Weiß vom 04.07.2011
14. Ausblick auf die Jahre 2011 und 2012
15. Verschiedenes
a) Terminvorschläge: 21. April 2012 10:00 Uhr 1. Dezember 2012 10:00 Uhr
Ein Mittagsimbiss wird bereitgestellt.
ErmittlungsverfahrenNunmehr ist auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige Mitglied im Verwaltungsausschuss sowie seiner Ehefrau abgeschlossen. Lesen Sie mehr dazu in der nachfolgenden Zusammenfassung der vom VZB in dem Verfahren beauftragen Anwaltskanzlei.
Zusammenfassung Kammergericht fuer VZB.pdf
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"Dr. Meyer und Dr. Schäfer leiten die Vertreterversammlung mit
Untersützung des Direktors, Herrn Wohltmann, bis zur Neuwahl des
Aufsichtsausschusses" |
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Am 7. Mai 2011 trat die konstituierende Vertreterversammlung für die
Wahlperiode ab dem 7. Mai 2011 in den Räumen der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung in Berlin zusammen, um nach der Konstituierung mit allen gewählten
Mitgliedern der Vertreterversammlung die Gremien Aufsichtsausschuss und
Verwaltungsausschuss zu wählen sowie sich unter Anderem mit den Themen Satzung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin und Klageverfahren gegen ein
früheres Mitgliedes des Verwaltungsausschusses zu befassen.
Der vom Wahlausschuss der Zahnärztekammer Berlin anwesende Dr. Herbert Rukat
nahm die Wahlannahme entsprechend der Sitzverteilung zwischen den beteiligten
Kammerbereichen Berlin, Brandenburg und Bremen entgegen.
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"Die Gäste und zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlung
lauschen interessiert den Ausführungen des Wahlleiters |
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Die Verteilung der Mitglieder der Vertreterversammlung auf die einzelnen
Kammerbereiche stellt sich wie folgt dar:
8 Vertreter aus Berlin
3 Vertreter aus Brandenburg
1 Vertreter aus Bremen
Die Vertreter aus Brandenburg und Bremen wurden bereits im Vorfeld von den
beteiligten Kammern wie folgt benannt:
Vertreter Kammerbereich der Landeszahnärztekammer Brandenburg:
Frau Dr. Ute Jödecke
Herr Dr. Eberhard Steglich
Herr Jürgen Herbert
Vertreter Kammerbereich der Zahnärztekammer Bremen:
Herr Dr. Wolfgang Menke
Nach Entgegennahme der Wahlannahmeerklärung gegenüber Herrn Dr. Rukat ergeben
sich die Mitglieder des Kammerbereiches Berlin wie folgt:
Herr Olaf Cornehlsen
Herr Dr. Heinz Helmut Dohmeier-de Haan
Herr Albert Essink
Herr Winnetou Kampmann
Herr Dr. Wolfgang Kopp
Herr Dr. Ingo Rellermeier
Herr Dr. Wolfgang Schmiedel
Herr Dr. Lutz-Stephan Weiß
Nach der Konstituierung wurde der Aufsichtsausschuss wie folgt gewählt:
Herr Dr. Eckehart Schäfer (Brandenburg) wurde als Vorsitzender des
Aufsichtsausschusses einstimmig im Amt bestätigt, Herr Dr. Jörg Meyer (Berlin) als
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsausschusses mehrheitlich im Amt
bestätigt.
Als Beisitzer wurden im Aufsichtsausschuss die Herren Dr. Franz-Josef
Cwiertnia (Berlin), Dr. Jürgen Gromball (Berlin) und Dr. Eberhard Schütte
(Berlin) im Amt bestätigt, neu in den Aufsichtsausschuss wurde Herr Dr. Gunnar
Hoops (Bremen) gewählt, der zuvor dem Verwaltungsausschuss als Beisitzer
angehörte.
Der Verwaltungsausschuss wurde wie folgt gewählt:
Herr Albert Essink (Berlin) wurde als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses
einstimmig im Amt bestätigt, Herr Dr. Ingo Rellermeier (Berlin) als
Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses mehrheitlich im Amt
bestätigt.
Als Beisitzer wurden im Verwaltungsausschuss die Herrn Dr. Michael-W. Geuther
(Brandenburg) und Dr. Marius Radtke (Berlin) im Amt bestätigt. Neu in den
Verwaltungsausschuss wurde Herr Rolf Weggen (Bremen) gewählt, der zuvor dem
Aufsichtsausschuss als Beisitzer angehörte. Ebenfalls neu in den
Verwaltungsausschuss gewählt wurde Herr Dr. Markus Roggensack (Berlin).
Die ausführlichen Wahlergebnisse sowie die Gegenkandidaten etc. sind später
dem noch zu erstellendem Protokoll zu entnehmen.
Nach Annahme der Wahlen in den Verwaltungsausschuss durch die gewählten
Mitglieder sind diese teilweise aus der Vertreterversammlung satzungsgemäß
ausgeschieden, so dass sich die Vertreterversammlung nach Abschluss der
Wahlgänge und Annahme der Wahl in die Vertreterversammlung durch die
Nachrücker wie folgt zusammensetzt:
Berlin:
Brandenburg:
Herr Olaf Cornehlsen
Herr Jürgen Herbert
Herr Dr. Heinz Helmut Dohmeier-de Haan
Frau Dr. Ute Jödecke
Herr Karsten Geist
Herr Dr. Eberhard Steglich
Herr Dr. Peter E. Gutsche
Herr Winnetou Kampmann
Herr Dr. Wolfgang Kopp
Bremen:
Herr Dr. Wolfgang Schmiedel
Herr Dr. Wolfgang Menke
Herr Dr. Lutz-Stephan Weiß
Anschließend beschäftigte sich die Vertreterversammlung mit der Satzung des
Versorgungswerkes. Auf Basis eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes
in einer Angelegenheit zwischen der Berliner Ärztekammer und der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bestand Sorge,
dass die seit 1. Januar 2011 geltende Satzung des Versorgungswerkes
gegebenenfalls aufgrund der Zusammensetzung der Vertreterversammlung zu dem
Zeitpunkt rechtlich angreifbar wäre. Aus diesem Grunde hat die
Vertreterversammlung die bisher geltende Satzung vorsorglich mit der
notwendigen 2/3 Mehrheit neu beschlossen. Diese wird nach Genehmigung durch
die zuständige Senatsaufsicht und entsprechender Veröffentlichung in Kraft
treten. Wir werden entsprechend berichten.
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"Die Mitglieder der Vertreterversammlung arbeiten
konstruktiv
und sachlich die Tagesordnung ab." |
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Der Tagesordnungspunkt „Klageverfahren gegen ein früheres Mitgliedes des
Verwaltungsausschusses“ wurde auf einstimmigen Beschluss der Mitglieder der
Vertreterversammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Nach Abschluss der Diskussion werden folgende Beschlüsse der
Vertreterversammlung zu Protokoll gegeben:
Herr Dr. Wolfgang Schmiedel gibt zu Protokoll, dass er als Präsident der
Zahnärztekammer zusagt, die Möglichkeiten eines berufsrechtlichen Verfahrens
zu prüfen.
Die 1. Ordentliche Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin hat am
Samstag, 07. Mai 2011, 10:00 Uhr
Im Zahnärztehaus,
Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin,
stattgefunden.
Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.
Tagesordnung VV 07 05 2011.pdf
Für das Wahlprozedere zur Wahl von Aufsicht- uns Verwaltungsausschuss weisen wir vorsorglich darauf hin, dass gemäß der Wahlordnung des VZB zur Wahl des Aufsichts- und Verwaltungsausschusses nur Kandidaten benannt werden dürfen, die anwesend sind bzw. gem. § 2 Abs. 6 bzw. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. Satz o.a. Ordnung schriftlich erklärt haben, dass sie für eine bestimmte Wahl als Bewerber zur Verfügung stehen und die Wahl für den Fall der Wahl annehmen.
Wahl Michael W. Geuther
In der VV am 27. 11.2010 wurde Herr Dr. Michael W. Geuther als Mitglied des Verwaltungsausschusses ohne Referat gewählt.
Rücktritt Dr. Dirk Wesslau
Herr Dr. Dirk Weßlau ist am 23.11.2010 mit sofortiger Wirkung von seinem Mandat als Mitglied des Verwaltungsausschusses zurückgetreten. Somit ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Satzung in der nächsten Sitzung der Vertreterversammlung am 27.11.2010 ein Brandenburger Mitglied für den Verwaltungsausschuss nachzuwählen. Die Nachwahl wirkt bis zum Ende der regulären Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds im Mai 2011.
gez. Dr. Eckehart Schäfer
Vorsitzender des
Aufsichtsausschusses
Versorgungsausgleich im Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Eine Scheidung ist im Regelfall verbunden mit Ärger, Stress und Streit um Kinder, Geld und nicht zuletzt um die zukünftigen Renten. Seit dem 01.09.2009 ist nun das vielgepriesene Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft und löst das seit 1977 bestehende Recht ab. Auch die Satzung des VZB musste daraufhin angepasst werden. Grund genug das Thema in drei Abschnitten zu beleuchten mit dem Versuch, auch die Unterschiede zum alten Recht darzustellen:
1. Allgemeines
Von den ca. 5 Mio. Urteilen über Versorgungsausgleiche seit 1977 sind ca. 3 Mio. Urteile falsch geworden. Falsch geworden aufgrund von Gesetzesänderungen, die Änderungen von erworbenen Anwartschaften nach sich zogen, oder eben Änderungen von persönlichen Verhältnissen wie Frühverrentung etc., die sich auf die erfolgten Berechnungen auswirken. Als Beispiel sei hier die Anwartschaftsabsenkung des VZB benannt, die im Nachhinein dazu führt, dass Versorgungsausgleichsabgaben zu hoch wurden. Wir informieren die entsprechenden Mitglieder jeweils über die Abänderungsmöglichkeiten, andere Versorgungsträger vielleicht aber nicht. Verbunden mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Problematik der Barwertverordnung war es also an der Zeit das System zu reformieren.
Nach altem Recht wurde versucht, alle Anwartschaften aus der Rentenversicherung, Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungsverträgen in volldynamische Anwartschaften umzuwandeln und zu ermitteln, welcher Ehepartner insgesamt mehr Anwartschaften in der Ehezeit erworben hat und damit ausgleichspflichtig gegenüber dem anderen Ehepartner wäre. In einem komplizierten Berechnungssystem wurden dann Anwartschaften übertragen, begründet etc., in Zweifelsfällen war die gesetzlichen Rentenversicherung immer aufnehmende Anstalt, wenn Privatverträge beteiligt waren erfolgte der Verweis in den schuldrechtlichen Ausgleich, was nicht mehr bedeutet als „Klärt das endgültig zu Zahlende bitte selber bei Rentenbeginn“. Ein Ausgleich war nur in eine Richtung zulässig, spätestens bei Anrechten aus den neuen Bundesländern und den alten Bundesländern war das System am Ende der Möglichkeiten angekommen. Abänderungsanträge zu Urteilen waren möglich, sobald es in Richtung Rentenbeginn ging.
Was ändert sich nunmehr nach neuem Recht?
Grundsätzlich werden alle Anwartschaften einfach hälftig geteilt und beim gleichen Versorgungsträger dem berechtigten Ehepartner als gesonderte Anwartschaft gutgeschrieben (interne Teilung), was bedeutet, dass es den sogenannten Hinundher-Ausgleich gibt, es wird in beide Richtungen geteilt. Das hat den großen Vorteil, dass Änderungen beim Versorgungsträger sich im Regelfall auf beide Ehepartner auswirken und später kein Änderungsbedarf mehr entsteht. Externe Teilungen sind im Ausnahmefall möglich, ebenso der Ausschluss eines Versorgungsausgleiches bei Geringfügigkeit sowie einer Ehedauer von bis zu drei Jahren.
Bei fehlender Ausgleichsreife findet der vorbeschriebene Wertausgleich nicht statt, da bleibt es beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Eine fehlende Ausgleichsreife ist anzunehmen bei noch verfallbaren Betriebsrenten, sich abschmelzenden Leistungen, Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs einer Anwartschaft. Ebenso bei Anwartschaften bei allen ausländischen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Versorgungsträgern mit der Besonderheit, dass dann auch der gesamte Wertausgleich nicht stattfindet, wenn dies für einen Ehegatten unbillig wäre. Das dürfte regelmäßig der Fall sein, da die ausländischen Versicherungsträger keine Ehezeitberechnungen vornehmen.
Stärkere Bedeutung erhält die Möglichkeit der Regelungsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich, insbesondere ist die Einbeziehung in die Regelung von Vermögensverhältnissen möglich. Die Befugnis des Familiengerichtes wird hier reduziert auf die Prüfung von Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernissen. Aufgrund der Gesamtregelungen zum Versorgungsausgleich sollte eine Ehegattenregelung immer geprüft werden, um unnötigen Aufwand für alle Beteiligten – auch durch das Entstehen von vielen kleinen Anwartschaften – zu vermeiden. Allerdings müssen die betroffenen Versorgungsträger einer abweichenden Regelung zustimmen.
Konkret für das VZB:
Mit dem Versorgungsausgleich werden von einer Anwartschaft eines Mitgliedes im Regelfall 50 % des in der Ehezeit erworbenen Teils auf den Ehepartner übertragen, der dadurch nicht Mitglied des VZB wird, wohl aber Anspruch auf diese Leistung aus dem Versorgungsausgleich erhält. Eine Hinterbliebenenversorgung für den Ausgleichsberechtigten entfällt somit, nicht aber die Waisenrenten von Kindern. Da ein Versorgungsausgleichsberechtigter keine Ansprüche auf Witwenrenten für Ehepartner aus einer weiteren Ehe erwirbt, wird der Ledigenzuschlag von 10 % bei Erreichen der Altersrente gewährt, der Berufsunfähigkeitsbegriff ist gesondert definiert. Sofern beide Ehepartner Mitglied des VZB sind, erfolgt eine Verrechnung, so dass nur eine Differenz in eine Richtung ausgeglichen werden muss, diese Anwartschaften unterliegen dann auch den gleichen Regelungen wie die originären Mitgliedschaftsanwartschaften und haben keine Sonderstellung wie bei den Nichtmitgliedern zuvor beschrieben.
Ein Ausgleich einer Anwartschaftsminderung durch einen Versorgungsausgleich ist für das Mitglied möglich, hier gelten die gleichen Bewertungsregeln wie bei einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen.
2. Besonderheiten Rentenbezieher:
Nach altem Recht gab es das Rentnerprivileg. Das bedeutete ganz einfach, dass bei Scheidung nach Rentenbeginn des Ausgleichspflichtigen die Rente in bisheriger Höhe weitergezahlt wurde, bis dann der Ausgleichsberechtigte ebenfalls in Rente ging, erst dann erfolgte die Kürzung des Versorgungsausgleiches beim Ausgleichsverpflichteten. Hier war bei entsprechenden Altersunterschieden eine durchaus interessante Gestaltungsoption vorhanden.
Nunmehr gibt es das Rentnerprivileg nur noch bei einer Zahlung von Unterhalt und dann auch maximal in der Höhe des zu zahlenden Unterhaltes, so sieht es das Versorgungsausgleichsgesetz vor.
Konkret für das VZB:
Die Scheidung eines Altersrentners wird zu einer Kürzung seiner Rente - wie vom Familiengericht geurteilt – führen. Ein Ledigenzuschlag wird nicht gewährt, da die Prüfung des Familienstandes auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns erfolgt und somit eine spätere Veränderung des Familienstandes nicht zu einem Anspruch diesbezüglich führt, das VZB hat bis zu diesem Zeitpunkt das Risiko des Versorgungsfalleintrittes (Witwen-/Witwerrente) auch getragen. Auch würde satzungsgemäß eine neue Ehe nicht dazu führen, dass ein Anspruch auf Witwenrente entstehen kann, da diese nach Rechtskraft des Altersrentenbescheides geschlossen wurde. Für Berufsunfähigkeitsrentenbezieher und Mitglieder ohne Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr gelten Wartezeiten für Ansprüche auf Witwenrente. Diese Regelungen sollen für das VZB das Risiko einer sogenannten „Versorgungsehe“ minimieren.
3. Fazit
Das neue Versorgungsausgleichsgesetz ist in der Satzung des VZB umgesetzt. Nicht jeder wird sich in jedem Einzelfall daran erfreuen, das ist klar, denn auf den Scheidungsfall sind – trotz der hohen Scheidungsrate – die meisten Eheschließungen nicht von vornherein ausgelegt, so dass vielfach Regelungen für diesen Fall fehlen.
Es wird immer Sinn für die Eheleute oder die im Regelfall beteiligten Anwälte machen, sich im Vorfeld einer Scheidung zusammenzusetzen, um für den Versorgungsausgleich eine abschließende Lösung zu suchen.
Egal ob mit oder ohne Lösung sollte man sich im Vorfeld einer Scheidung zumindest für den Anspruch aus dem VZB bei uns beraten lassen, denn die Auswirkungen können gravierend und in vielen Fällen besser durch Absprache zwischen den Beteiligten lösbar sein.
R. Wohltmann
Direktor
Haben Sie das vom VZB gehört??
würde vermutlich ein Film über das VZB heißen, wenn er denn aus Hollywood kommen würde und mit Millionenaufwand für ein Millionenpublikum gedreht würde.
Glücklicherweise sind wir ja ein „closed shop“ und den Mitgliedern der verkammerten freien Berufe – hier: den Mitgliedern der Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen - vorbehalten. Auch wenn einige Gruppen von Mitgliedern aus Berliner Wahlkampfgründen unter dem Deckmantel der Transparenz versuchen Unfrieden zu stiften (in Berlin ist Wahlkampf, eigentlich ist in Berlin immer Wahlkampf…), konzentrieren wir uns daher weiterhin auf eine sachliche Information der Mitglieder, welche in den Gremien Vertreterversammlung, Aufsichts- und Verwaltungsausschuss des VZB im Zusammenwirken mit der hauptamtlichen Verwaltung die Geschicke des VZB lenken und gestalten. Das VZB nähert sich seinem 45. Geburtstag und kann auf eine Erfolgsgeschichte nicht nur zurück- sondern insbesondere auch voranblicken. Natürlich gehören wie in jeder Lebensgeschichte Schwankungen im Gesundheitszustand und Wohlbefinden dazu. Wichtiger ist wohl, dass aus einem Schnupfen - wie man die negativen Jahresabschlüsse 2001 und 2002 wohl nennen kann und auch der vorangegangenen Grippe in Form einer desolaten Bestandsverwaltung Ende der 90er Jahre die entsprechenden Konsequenzen gezogen wurden und weiter werden. Risikomanagement in der Kapitalanlage, Vieraugenprinzipien in den relevanten Verwaltungsabläufen und ein konsequentes Berichtswesen an die jeweils zuständigen Gremien sichern eine Früherkennung von Risiken und geben die Möglichkeit der Erkennung notwendiger Schritte.
Wichtiger aber sind Daten und Fakten:
Das Nullergebnis in 2008 – hervorgerufen durch die buchungstechnische Bewertung des Immobilienbestandes im Rahmen der Überführung der Immobilien in einen eigenen Spezialfonds führt nicht zu einer Deckungslücke, hierfür wurde im Vorfeld die Rücklage für Schwankungen im Zinsverhalten (also im Kapitalanlageerfolg) sowie die Verlustrücklage in der Bilanz gebildet. Diese Immobilien bleiben im Bestand (via Fonds) und werden die entsprechenden Erträge weiter ausschütten. Das Kalenderjahr 2009 konnte – vorbehaltlich des Ergebnisses der Wirtschaftsprüfung – mit einem Ergebnis in Höhe des notwendigen Rechnungszinses abgeschlossen werden. Dieser liegt im Mittel der Anwartschaften derzeit bei rd. 3,9 %. Selbstverständlich hätte man ,rückwirkend betrachtet, deutlich mehr Ertrag erzielen können, ein Einstieg in Aktien zum richtigen Zeitpunkt (Sie erinnern sich, Ende 2007 erfolgte unter Risikoaspekten der Komplettausstieg.) wäre grandios gewesen, ein Einstieg zum falschen Zeitpunkt wäre vermutlich in einem Fiasko gemündet und hätte eine Absenkung Ihrer Anwartschaften bedeutet. Zur Klarstellung muss gesagt werden, dass Aktien in Fonds durchaus im Rahmen der Streuung zum Anlagespektrum eines Versorgungswerkes gehören und gehören müssen, aber es muss auch ein Risikobudget vorhanden sein, welches ein Investment in solche volatilen Anlagen ohne die Anwartschaften zu gefährden ermöglicht. Gerade aber die Lehman-Pleite hat gezeigt, dass die über 40 Jahre als sicher geltende Anlage in Schuldscheinen mit Einlagensicherung und Pfandbriefen mit dinglicher Sicherung schnell ins Wanken geraten können und auch europäische Staatsanleihen mit Emittentenrisiken ausgestattet sind, die in der Vergangenheit wenig Beachtung fanden bzw. finden mussten. Die Mischung und Streuung ist also, wie im Versicherungsaufsichtsgesetz und der Berliner Versorgungswerkeverordnung vorgesehen, wichtiger denn je unter Beachtung der damit einhergehenden Risiken bzw. der Risikominderung durch Nutzung von Korrelationseffekten aus der Anlagestreuung.
Das Finanzierungssystem:
Anwartschaftsdeckungssystem ist nicht das Zauberwort sondern beschreibt nur, dass die bisher erworbenen Anwartschaften mit dem von Ihnen eingezahlten Kapital zzgl. der über die Jahre erworbenen Zinsanteile bedeckt sind. Modifizierte Anwartschaftsdeckung bedeutet letztlich das Gleiche unter Berücksichtigung eines Teils des sogenannten ewigen Neuzuganges – unter europarechtlichen Gesichtspunkten eine notwendige Erweiterung zur Sicherstellung des Versorgungsystems der verkammerten freien Berufe.. Eine Abkehr von einer möglichst vollständigen Kapitaldeckung ist damit nicht verbunden und soll damit auch nicht verbunden sein. Die Kapitaldeckung einschließlich des Rechnungszinses ist wesentlich vom auf dem Kapitalmarkt erzielbaren Zinsertrag abhängig. Bei einem Zinsszenario „Japan“ lässt sich ein einkalkulierter Rechnungszins, egal ob 3 oder 4 %, kaum darstellen. Wenn der Rechnungszins an den Märkten nicht mehr gesichert zu erzielen ist, müssen sich sämtliche Gremien des VZB mit dem Thema befassen und entsprechende Lösungen erarbeiten. Dann ist nicht auszuschließen, dass auch unser VZB vor der Entscheidung stehen könnte, die Anwartschaften mit einem Umlageanteil in der Bilanz in bisheriger Höhe aufrecht zu erhalten oder entsprechende Anwartschaftsabsenkungen vorzunehmen. Wie oben gesagt haben wir auch im Niedrigzinsjahr 2009 den Rechnungszins erreicht. Wichtig ist hierbei, dass wie in der Vergangenheit auch eine transparente Darstellung erfolgt, viele Versorgungswerke haben keinen so hohen Kapitaldeckungsgrad wie das VZB.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen:
Wie berichtet wird gegen ein früheres Mitglied des Verwaltungsausschusses ermittelt. Zivilrechtlich hat das VZB Klage gegen diesen und beteiligte Makler eingereicht. Hierbei geht es nicht um Beträge, die das VZB substanziell gefährden, es geht um die richterliche Klarstellung, ob dem VZB ein Schadensersatz zusteht oder nicht. Konkreter berichtet wird aber erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wir wollen keine Ermittlungen gefährden und niemanden vorverurteilen. Staatsanwaltliche Ermittlungen und zivilrechtliche Klagen sind kein Unrechtsbeweis, wie manchmal so in letzter Zeit der Eindruck erweckt wird. Hier unterscheidet sich die moralisch gerechtfertigte Verurteilung von Verhaltensmustern von der rechtlichen Würdigung.
Öffentlichkeitsarbeit und Anwartschaftsmitteilungen:
Im Rahmen der Satzungsumstellung 2007 zu 2008 wurden über 1500 Mitglieder in den drei beteiligten Bundesländern individuell beraten, die Verwaltung steht für Mitgliedergespräche gern zur Verfügung, auch wenn wir nicht jederzeit telefonisch erreichbar sein können. Sie können sicherlich auch nicht konzentriert behandeln und gleichzeitig telefonieren. Auch auf den Zahnärztetagen erfahren wir einen regen Zuspruch, viele Fragen lassen sich kurz bilateral klären, in diesem Jahr noch werden wir in Bremen (respektive Oldenburg) erstmals auch auf dem Zahnärztetag der Zahnärztekammer Bremen präsent sein, am Vortag wird in der Zahnärztekammer Bremen ein Vortrag zum VZB und im Vorfeld wieder ein Sprechtag stattfinden. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig versandt werden. Als eines von wenigen Versorgungswerken bieten wir die Möglichkeit, selber auf unserer Website Hochrechnungen zu simulieren. Ein Service, der von einigen Gruppierungen als unsinnig weil unverbindlich dargestellt wird. Der Zugriff von über 1000 Personen auf diesen Anwartschaftsrechner zeigt, dass dieser Service nicht unsinnig ist, sondern eher der Kommentar dieser Gruppierungen, die im Übrigen im gleichen Atemzug mehr Transparenz fordern. Jede Hochrechnung kann im Übrigen nur unverbindlich sein. Stellen Sie sich einmal vor, Sie müssten uns garantieren, was Sie, ohne Ihr Einkommen der Zukunft zu kennen, an Beiträgen entrichten werden, was es an Inflation geben wird, dass die sogenannten Sterbetafeln des zahnärztlichen Berufsstandes sich nicht ändern werden und und und.
Fazit:
Ihrem Versorgungswerk geht es gut. Wenn nun noch alle begreifen, dass durch Öffentlichkeitsarbeit außerhalb des zahnärztlichen Berufsstandes die Aufmerksamkeit von Politikern und anderen interessierten Kreisen auf die Berufsständische Versorgung gezogen wird und das System in Gefahr bringt – womit Sie dann in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen würden – dann wird es Ihrem Versorgungswerk auch weiter gut gehen und wir könnten uns alle wieder auf die Arbeit konzentrieren.
Ihr
Ralf Wohltmann
Direktor
Kurzbericht über die Vertreterversammlung vom 20. März 2010
Die Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin am 20. März 2010 stand unter der Thematik des Berichtes von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss sowie der Verwaltung über den Stand des Versorgungswerkes sowie die laufenden Aktivitäten.
Herr Dr. Schäfer, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, berichtete über die Tätigkeitsschwerpunkte des Aufsichtsausschusses im Kalenderjahr 2009. Hierbei ist insbesondere die Thematik Ausschreibung einer neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie satzungsgemäß die Thematik Behandlung von Widersprüchen von Mitgliedern neben der Aufgabe der Entgegennahme Diskussion um Prüfung der Berichte des Verwaltungsausschusses und der Verwaltung zu benennen.
Herr Essink als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin berichtete über die Tätigkeitsschwerpunkte des Verwaltungsausschusses, der sich im Mitgliederbereich mit Berufsunfähigkeitsangelegenheiten und im Kapitalanlagebereich mit breit gestreuten
Themen im Berichtsjahr befasst hat. Des Weiteren berichtete Herr Essink über den Stand der notwendigen zivil- und strafrechtlichen Schritte in den Immobilienangelegenheiten gegen ein früheres Mitglied des Verwaltungsausschusses sowie beteiligte Makler.
Herr Wohltmann als Direktor des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin berichtete auf Wunsch der Mitglieder der Vertreterversammlung über die Entwicklung der Krankheitssymptome bei Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente sowie die Altersverteilung der Mitglieder bei Einreichung eines Antrages auf Altersrente.
Es wird insgesamt in dem Vortrag nochmals dargestellt, dass im schwierigen Kalenderjahr 2009 aufgrund der defensiven Kapitalanlagestruktur des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin ein Gesamtnettoertrag – vorbehaltlich der Wirtschaftsprüfung – von 3,91 % erreicht werden konnte, mit
welchem der nach Satzungsänderung im Kalenderjahr 2009 zu erzielende Rechnungszins von 3,9 % netto nach Kosten erreicht worden ist, bei einem später zu erstellenden Gutachten aber kein zusätzliches Potential für Dynamisierungen zu Verfügung stehen wird. Dennoch zeigt sich, dass unter Vermeidung
entsprechender Risiken im Kapitalanlagebestand die von der Vertreterversammlung mit der Satzungsänderung beschlossene Entscheidung, für Beiträge ab 2008 einen Rechnungszins von 3 % zu verwenden, richtig und notwendig war.
Das Ergebnis von 3,91 % beinhaltet die entsprechende Bewertung des Immobilienbestandes des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin sowie eine entsprechende Bewertungskorrektur der Immobilienbeteiligung
bei Paramount in den USA. Die Risikostruktur des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin wurde anhand der Folie „Risikoeinstufung per 31.12.2009“ dargestellt, aus welcher hervorgeht, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin – wie vom Wirtschaftsprüfer Herrn Frank im November 2009 bereits aufgeführt – in der Kapitalanlage sehr risikoavers aufgestellt ist, um einen stetigen Kapitalertrag sicherzustellen.
Anhand der langfristigen Fondsentwicklungsfolie konnte aufgezeigt werden, dass die Kapitalanlagepolitik der ruhigen Hand nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist. Kleinere Beimischungen zur Ertragsoptimierung sind entsprechend durchzuhalten, wenn Bewertungsabschläge – wie im Kalenderjahr 2008 – erfolgen, da entsprechende Wertaufholungen der Regelfall sind. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ist aufgrund der Verpflichtungen sehr langfristig orientiert und hat entsprechend langfristige Kapitalanlagen im Direktbestand (Schuldscheindarlehen und Pfandbriefe) vorgenommen, die den Zinsertrag für die weitere Zukunft sicherstellen.
Dennoch wird seitens des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin die Frage zu stellen sein, inwieweit die Kapitalanlagerisikosteuerung durch Diversifikation neben den bekannten Assetklassen auch in Regionen zu erfolgen hat, da nicht sichergestellt werden kann, dass eine reine Orientierung auf den europäischen Raum auch zukünftig eine Sicherstellung des Vermögensbestandes bedeutet.
Im Ausblick auf das Kalenderjahr 2010 wird die einstimmige gemeinsame Erklärung des Aufsichtsund Verwaltungsausschusses den Mitgliedern der Vertreterversammlung vorgestellt:
Die Mitglieder des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses verurteilen einstimmig unsachliche Veröffentlichungen und Stimmungsmacherei, die mit offenen Briefen und provokanten Artikeln nicht nur in der Kollegenschaft Verunsicherung und Unmut auslösen sowie unsere freiberufliche Selbstverwaltung in Frage stellen.
Berlin, 19.03.2010
Nach ausgiebiger Diskussion wurde auf Antrag von Herrn Dr. Steglich, Brandenburg seitens der Vertreterversammlung mehrheitlich der folgende Beschluss gefasst:
Die Vertreterversammlung des VZB verurteilt die unsachlichen Veröffentlichungen und die damit verbundene Stimmungsmacherei, die mit offenen Briefen und provokanten Artikeln sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Kollegenschaft Verunsicherung und Unmut auslösen und die freiberufliche Selbstverwaltung in Frage stellen.
Berlin, 20.03.2010
Nähere Ausführungen werden in den Mitteilungsblättern der 3 beteiligten Kammern in den nächsten Monaten folgen.
Mit dem Ausblick auf das Kalenderjahr 2010 kann dargestellt werden, dass das Erreichen des derzeitigen Rechnungszinses weiterhin möglich ist, bei einer weiteren Zinsentwicklung auf japanische Verhältnisse, wie sie derzeit vorhanden ist, aber das Gesamtsystem zu überdenken ist. Die Globalisierung und Streuung der Kapitalanlagen unter Wahrung der entsprechenden Risikoaversionen scheint unumgänglich, wobei klargestellt werden muss, dass es nicht Aufgabe des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin – auch aufgrund der Größe – sein kann, internationale Kapitalanlagen selbst vorzunehmen. Hier bedarf es wenn dann der entsprechenden Beratung durch Fachleute und Einrichtungen, die in den Bereichen tätig sind.
Herrn Dr. Dohmeier-de Haan wird nach kurzer Diskussion bestätigt, dass – entsprechend seiner Anfrage – den Mitgliedern der Vertreterversammlung der Versicherungstechnische Geschäftsplan und das Versicherungsmathematische Umstellungsgutachten vertraulich und mit der Bitte um sorgsamen Umgang
zur Verfügung gestellt werden kann.
Folien der Vertreterversammlung vom 20. März 2010
Kurzbericht von der Vertreterversammlung am 28. November 2009
Am 28. November 2009 fand die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (VZB) in den Räumen des Versorgungswerkes, Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin statt.
Auf der Tagesordnung standen u.a. der Bericht des Versorgungswerkes über das Kalenderjahr 2008 nebst Jahresabschluss 2008 sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2008. Des Weiteren war die erste Anpassung der seit dem 01.01.2008 geltenden Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin aufgrund rechtlicher Änderungen notwendig geworden.
Nach einem umfassenden Bericht des Versorgungswerkes über das Kalenderjahr 2008, welches aufgrund der Entwicklung der Immobilienbewertungen (dieses Thema war bereits Gegenstand der März-Sitzung der Vertreterversammlung) mit einem nicht ausreichenden Ergebnis von 0,05 % Nettoverzinsung nach allen Kosten endete, folgten die Vertreter den ausführlichen Ausführungen des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2008. Im Vergleich zu weiteren Versorgungswerken hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin im Ergebnis mit geringen Kapitalanlagerisiken das katastrophale Jahr 2008 gut überstanden. In einer umfassenden Diskussion der Mitglieder der Vertreterversammlung mit den Vertretern des Verwaltungsausschusses, dem Wirtschaftsprüfer und der Verwaltung wurde der Jahresabschluss des Versorgungswerkes für das Kalenderjahr 2008 einstimmig festgestellt, nachdem ebenfalls einstimmig beschlossen worden war, die Überschüsse auf neue Rechnung vorzutragen. Bezüglich der Verwendung der Überschüsse wird eine tatsächliche Verwendung nur alle drei Jahre beschlossen, wenn das jeweilige versicherungsmathematische Gutachten vorliegt, in den übrigen Jahren werden diese auf neue Rechnung vorgetragen.
Auch die Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin erfolgte einstimmig mit einer Enthaltung.
Die Änderung der Satzung des Versorgungswerkes, zu finden auf unserer Website unter Aktuelles und unter Satzung, war notwendig, da seit dem 1. September 2009 zum einen das Versorgungsausgleichsgesetz gilt und zum anderen die Rechtsprechung und praktische Anwendung der Regelungen zu Beitragsnachlässen eine Modifizierung der Satzung erforderlich machte. Die Satzungsänderung wurde mit den Mitgliedern der Vertreterversammlung umfassend diskutiert, die Satzungsänderung wurde einstimmig von der Vertreterversammlung verabschiedet.
Im Ausblick auf die Kalenderjahre 2009 sowie 2010 wurde seitens der Vertreter des Versorgungswerkes ausgeführt, dass das Jahr 2009 mindestens so schwierig gewesen sei wie das Kalenderjahr 2008, im Jahr 2009 nach aktuellem Stand der Rechnungszins erreichbar ist unter Berücksichtigung der noch offenen Fragestellung, inwieweit die Beteiligungen in amerikanischen Immobilien in Toplagen bewertungsseitig zu Einschnitten führen könnten. Die weiteren Kapitalanlagen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin haben sich insgesamt aber sehr positiv entwickelt, so hat allein der Masterfonds des VZB eine Gesamtrendite von rund 10 Prozent im Kalenderjahr 2009 erreicht.
Als neue Termine der Vertreterversammlungen für das Kalenderjahr 2010 wurden der 20. März 2010 sowie der 27. November 2010 festgehalten.
Steuernachzahlung für Rentner möglich
Ab September 2009 muss das Versorgungswerk alle seit 2005 bezogenen Renten über das Zentralamt für Steuern an die Finanzämter melden. Bitte lesen Sie in beiliegendem Artikel, welche Probleme dabei auftreten könnten, wenn Sie bereits Rentenbezieher sind.
Wichtige Info - Bescheid nach § 42 aus Juni 2009
Bei den Ende Juni versandten Bescheiden an die Mitglieder nach § 42 Abs. 2 der Satzung fehlte in Teilen das Erläuterungsblatt, welches wir daher als PDF-Download hier nochmals zur Verfügung stellen.
Aufgrund der telefonischen Nachfragen hier nochmals einige kurze Erklärungen:
1. Der Bescheid nach § 42 Abs. 2 ist ausschließlich eine Information über die Anwartschaft aus Beiträgen bis 2007, die satzungsgemäß als Bescheid zu versenden ist.
2. Es ist keinerlei Hochrechnung enthalten, diese erstellen wir wieder automatisch ab Jahresende für alle Mitglieder.
3. Vergleichbar ist diese Mitteilung mit der linken Spalte der bisherigen Anwartschaftsmitteilungen (letzter Stand aus 2007), nämlich der "bisher erworbenen Anwartschaft".
4. Mit dem Anwartschaftsrechner im Internet kann nur gearbeitet werden, wenn die im Erläuterungsblatt angegebenen Einstellungen vorgenommen werden.
Und wenn Sie den Bescheid nach § 42 Abs. 2 nicht bekommen haben?
Dann haben Sie entweder Beitragsrückstände oder Ihr Beitragskonto ist noch nicht abschließend geprüft, dann werden Sie in den nächsten Tagen gesondert angeschrieben.
Die neue Satzung des VZB
Die dynamische Rente
Die neue Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin schafft
Klarheit für die Mitglieder. Statt vielfältiger Möglichkeiten der Berechnung von
Beiträgen und Ansprüchen gilt nun für jeden die gleiche Methode zur Berechnung
der Rente. Anwartschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Satzung erworben
wurden, bleiben unverändert erhalten. Alle Beiträge nach dem 1. Januar 2008
werden dynamisch verrentet.
Grundsätzlich zahlen die Mitglieder des Versorgungswerkes nun einen
einheitlichen Regelbeitrag von 19 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die in
der gesetzlichen Sozialversicherung gilt. Bei der Berechnung der späteren
Rentenansprüche werden nach der neuen Satzung weitere Faktoren berücksichtigt:
Der Geburtsjahrgang und das Alter, in dem ein Mitglied dem Versorgungswerk
beigetreten ist, spielen eine wichtige Rolle.
Versicherungsmathematisch berechnete Generationensterbetafeln belegen, dass
die Lebenserwartungen unterschiedlich sind, dass also insbesondere für jüngere
Jahrgänge eine längere Lebensdauer erwartet wird. Unterschiedliche
Lebenserwartungen erfordern aber auch verschiedene Anpassungen, das heißt
zum Einen, die Rente entsprechend zu berechnen, und zum Anderen, im
Versorgungswerk angemessene Rückstellungen zu bilden.
Nach der neuen Satzung erwirbt jedes Mitglied durch seine Beitragszahlungen
jährlich eine sogenannte Steigerungszahl. Für die Errechnung der Altersrente wird
die Summe aller von einem Mitglied erworbenen Steigerungszahlen zugrunde
gelegt. Wer die Berechnung seiner Altersrente nachvollziehen will, muss auf eine
so genannte Vielfachenmatrix des Versorgungswerkes zurückgreifen, in der
Eintrittsalter und Geburtsjahrgang einen bestimmten Faktor ergeben. Dieser geht
ebenso wie die Rentenbemessungsgrundlage sowie die tatsächlich gezahlten
Beiträge und der Regelbeitrag in die Berechnung ein.
Die Formel sieht kompliziert aus, sorgt jedoch durch Berücksichtigung von
Geburtsjahrgang und Eintrittsalter, die in der Matrix erfasst sind, für
Generationengerechtigkeit: Gezahlte Beiträge dividiert durch Regelbeitrag pro
Jahr multipliziert mit dem Faktor, der sich aus der Vielfachenmatrix ergibt. Das
Ergebnis wird wiederum multipliziert mit der Rentenbemessungsgrundlage; der
monatliche Rentenbetrag ergibt sich als vom Hundertsatz.
Die Leistungen des Versorgungswerkes werden durch Anpassung der
Rentenbemessungsgrundlage dynamisiert, da immer ein Prozentwert dieser Größe
erwirtschaftet wird. Den Mitgliedern wird also mehr als der Rechnungszins
gutgeschrieben. Der Rechnungszins beträgt für neue Anwartschaften (ab 1. Januar
2008) 3 Prozent, für alte Anwartschaften 4 Prozent. Zum 1. Januar 2009 wurde
eine Dynamisierung von 2 Prozent beschlossen.
Die Steigerungszahlen gehen auch in die Berechnung einer
Berufsunfähigkeitsrente ein. Dazu wird der Durchschnitt der bereits erworbenen
Steigerungszahlen des Mitglieds bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
hochgerechnet. Die Summe aller ermittelten Steigerungszahlen wird dann mit
einem Faktor multipliziert, der das Vorziehen der Rente – also die Zahlung vor
Erreichen des 67. Lebensjahres - berücksichtigt. Nach Vollendung des 60.
Lebensjahres wird Altersrente in gleicher Höhe wie die Berufsunfähigkeitsrente
gezahlt.
Vorsorge für Hinterbliebene
Die Bedingungen für die Hinterbliebenenrente wurden in einigen
Punkten neu
gefasst. Grundsätzlich zahlen alle Mitglieder des
Versorgungswerkes seit
Jahresbeginn 2008 auch für die Versorgung von Hinterbliebenen.
Dafür sind in
den monatlichen Beiträgen entsprechende Anteile enthalten,
während früher für
die Hinterbliebenen-Versorgung von vielen Mitgliedern
zusätzliche Beiträge zu
zahlen waren.
Witwer oder Witwen haben ebenso wie Waisen einen Rechtsanspruch
auf die
Leistungen des Versorgungswerkes. Eine neue Bestimmung in der
Satzung
präzisiert, dass Hinterbliebene aus gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften
den Ehepartnern gleichgestellt sind. Ein Anspruch auf
Hinterbliebenenrente
besteht nicht, wenn die Ehe geschlossen wurde, als das Mitglied
bereits
Altersrente bezog.
Eine Hinterbliebenenrente wird auch nicht gezahlt, wenn die
Partner nach Eintritt
der Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres
eines aktiven
Mitglieds geheiratet haben und die Ehe nicht mindestens drei
Jahre bestanden
hatte. Es kommt in einer solchen Ehe zur Begründung des
Anspruchs auf
Hinterbliebenenrente ferner auf den Altersunterschied an: Ist
das Mitglied mehr
als zehn Jahre älter als die Partnerin oder der Partner, so muss
die Ehe mindestens
vier Jahre bestanden haben; bei einem Altersunterschied von 20
Jahren wären es
sogar fünf Jahre. Die Fristen gelten nicht, wenn aus der Ehe ein
Kind
hervorgegangen ist.
Die Rente für die Witwe oder den Witwer eines verstorbenen
Mitglieds beträgt 60
Prozent der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes
zustand oder
zugestanden hätte, wenn es berufsunfähig gewesen wäre. Heiratet
der oder die
Hinterbliebene wieder, entfällt die Rente.
Einen Anspruch auf Waisenrente haben Kinder eines verstorbenen
Mitglieds bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist das Kind in der
Ausbildung, wird die
Rente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Waisenrente erhalten
sowohl eheliche als
auch angenommene Kinder sowie außereheliche Nachkommen, sofern
seine
Unterhaltspflicht anerkannt ist. Halbwaisen erhalten ein
Sechstel, Vollwaisen ein
Drittel der Rente, die dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes
zustand oder
zugestanden hätte, wenn es berufsunfähig gewesen wäre.
Mit den Beiträgen zum Versorgungswerk wird auch ein Anspruch auf
Berufsunfähigkeitsrente erworben. Ein Mitglied, das vor
Vollendung des 60.
Lebensjahres wegen Krankheit oder irgendwelcher Gebrechen nicht
mehr in der
Lage ist, als Zahnarzt zu arbeiten, erhält Rente vom Tag der
Antragstellung an
und nur ab Aufgabe des zahnärztlichen Berufes. Bei der
Berechnung der Rente
werden die Ansprüche berücksichtigt, die das Mitglied noch bis
zum 60.
Lebensjahr erworben hätte. Nach der neuen Satzung kann die Rente
auch auf Zeit
gezahlt werden; bei vorübergehender Berufsunfähigkeit ist jedoch
eine Wartezeit
von fünf Kalendermonaten vorgesehen. Nach Vollendung des 60.
Lebensjahres
wird die Altersrente in gleicher Höhe gezahlt..
Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde darüber hinaus
deutlich
erweitert: Dazu gehören nach der neuen Satzung auch Zuschüsse
für besonders
aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die geeignet sind, eine
drohende
Berufsunfähigkeit abzuwenden oder die Berufsfähigkeit
wiederherzustellen.
Vieles bleibt wie bisher
Die neue Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin, die seit
dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, brachte für die Mitglieder des Versorgungswerkes
einige grundlegende Änderungen mit sich, etwa den einheitlichen Regelbeitrag
oder den Rentenbeginn mit 67.
Der Anspruch auf Altersrente entsteht nun grundsätzlich mit Vollendung des 67.
Lebensjahres. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres kann ein Mitglied jedoch
schon früher Rente beantragen, allerdings mit Abschlägen; jeder Monat vor dem
67. Lebensjahr verringert die Rente um 0,4 Prozent.
Das Leistungsspektrum des Versorgungswerkes wurde deutlich erweitert. So kann
ein Mitglied auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit Rente beziehen. Für
besonders aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die der Abwendung einer
Berufsunfähigkeit dienen, ist ebenso Vorsorge getroffen.
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung blieb indes auch vieles wie bisher. So
erhalten Mitglieder, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Rente bezogen, diese in
gleicher Höhe weiter. Auch die bisher erworbenen Ansprüche von Mitgliedern,
die noch nicht Rente beziehen, bleiben erhalten. Das Versorgungswerk hat die so
genannten Anwartschaften auf Altersrente, die sich aus den bis Ende 2007
geleisteten Beiträgen ergeben, exakt errechnet, die entsprechenden
Anwartschaftsmitteilungen dazu sollen in Kürze versandt werden. Wie die neuen
nehmen auch die alten Anwartschaften an künftigen Leistungsverbesserungen teil.
Eine freiwillige Zusatzzahlung, die schon in der bis Jahresende 2007 gültigen
Satzung als freiwillige Höherversorgung vorgesehen war, ist auch nach den neuen
Regeln möglich. Dabei ist eine Höchstgrenze vorgesehen: Der freiwillige Beitrag
darf zusammen mit dem Pflichtbeitrag nicht mehr als 200 Prozent des geltenden
Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Im Übrigen kann
ein freiwilliger Beitrag nur für das jeweils laufende Geschäftsjahr gezahlt werden.
Auf unserer Website können Sie sich individuell im
Anwartschaftsrechner Kosten und Nutzen von freiwilligen Mehrzahlungen
ausrechnen.
Zu den Übergangsregeln der neuen Satzung gehört ferner, dass alle Befreiungen
von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk oder der Beitragspflicht, sofern die
Mitglieder dies wünschten, weiterhin gelten, sofern die Voraussetzungen gegeben
sind. Von der Mitgliedschaft befreit waren etwa Beamte oder Kammerangehörige,
deren Ehepartner Beamte sind. Nach der nun geltenden Satzung konnten diese
Mitglieder bis Ende Juni 2008 beantragen, als Pflichtmitglied aufgenommen zu
werden, was von einigen Kammerangehörigen nach entsprechender Beratung
genutzt wurde.
Kurzinformation vom 29.11.2008:
Vertreterversammlung beschließt 2 % Dynamik
Am 29.11.2008 hat die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit den Jahresabschluss des Kalenderjahres 2007 beschlossen sowie dem Aufsichts- und Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes und dem Vorstand der Zahnärztekammer Berlin für seine Tätigkeit nach § 4 der Satzung des Versorgungswerkes (alte Fassung) Entlastung erteilt.
Des Weiteren wurde beschlossen, die am 31.12.2007 bestehenden Anwartschaften sowie die am 31.12.2007 laufenden Renten zum 01.01.2009 um 2 % zu erhöhen unter Berücksichtigung der Aussparungsregelungen des § 41 Satz 1 Nr. 2 der aktuellen Satzung.
Dieser Beschluss muss noch von der zuständigen Senatsaufsicht genehmigt werden.
Das bedeutet, dass in Kürze für die Rentner in der Regel 1 % Dynamik ab Januar ausgezahlt wird und 1 % Anrechnung auf die Aussparung vorgenommen wird. Selbstverständlich erhält jeder Rentner hierzu dann seine individuelle Mitteilung.
Die Vertreter ließen sich von dem Zustand des Versorgungswerkes insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Finanzmarktkrise berichten und konnten feststellen, dass das Versorgungswerk dank vorausschauender Beschlüsse des Verwaltungsausschusses zur Risikominimierung in den Kapitalanlagen durch die derzeitige weltweite Finanzkrise bislang unbeschadet durchmanövriert ist und bislang keine Auswirkungen auf die Anwartschaften und Renten zu befürchten sind.
R. Wohltmann
Direktor
I
st unser Geld im Versorgungswerk denn sicher……in Zeiten der Finanzkrise? Das ist eine Frage, die in diesen turbulenten Zeiten verstärkt an uns gerichtet wird und sich doch nicht in einem Satz beantworten lässt. Die Frage ist aber verständlich, sind wir doch als vollständig kapitalgedecktes System wie jede „Kapitalsammelstelle“ von den Markt- und Zinsentwicklungen abhängig.
Wie haben wir auf die sich anbahnende Krise reagiert? Bringen wir unsere Maßnahmen auf den Punkt:
- Verkauf der letzten Aktienfondsinvestments im Dezember 2007 zur Risikominimierung,
(musste nicht nach den guten Aktienjahren die Korrektur der Märkte mal erfolgen?)
- Kauf von Schuldscheindarlehen mit Einlagensicherung, Pfandbriefen mit Grundschuldsicherung
und Länderschuldscheinen der Bundesländer im Frühjahr bis Sommer 2008
(zur langfristigen Sicherung des Zinsniveaus, das wir als relativ hoch eingeschätzt haben).
Was passierte seitdem? Panik an den Börsen, konzertierte Aktionen der Notenbanken mit Zinssenkungen und milliardenschwere Rettungspakete der Regierungen in aller Welt mit Teilverstaatlichungen von Banken und Versicherungen. Ein Szenario, das vor einem Jahr noch undenkbar war. Doch die Teilnehmer an den Finanzmärkten dieser Welt vergessen schnell, war doch die letzte gravierende Finanzkrise erst Anfang des Jahrtausends und damit nicht lange her.
Rendite wird gewünscht und ist in unserem System erforderlich (Mindestverzinsung / Dynamisierung). Rendite ist nur durch Eingehen von Risiken zu erzielen, nämlich von Kapitalmarktrisiken. Wenig Risiko bringt wenig Rendite, viel Risiko bringt aber eben nur vielleicht viel Rendite. Wir haben uns von Dingen wie Zertifikaten und Subprimebereich ferngehalten und werden uns auch zukünftig nicht daran beteiligen.
Selbstverständlich bleibt das sogenannte Emittentenrisiko, also das Risiko der Bankenkonkurse. Dass davon auch sehr renommierte Bankhäuser überaus kurzfristig betroffen sein können, mussten wir jetzt lernen. Neben einer breiten Streuung und dem Kauf von Qualität durch hohe Ratingvorgaben begegnen wir diesem Risiko durch ausschließlichen Kauf von Papieren mit Einlagensicherung oder als sogenannte gedeckte Ware – gedeckt durch die öffentliche Hand oder zum kleineren Teil auch durch hochwertige Hypotheken.
Vergessen wir bei der Aufzählung auch nicht unsere Immobilieninvestments, noch überwiegend im Direktbestand aber zukünftig überwiegend in indirekten Anlagen, damit auch hier eine breitere Streuung möglich wird.
Unsere Entscheidungen zur Risikoreduzierung aber auch die Festschreibung unserer Erträge durch massiven Wertpapierkauf waren richtig und sichern Ihr Geld und damit Ihre Rente im Versorgungswerk. Natürlich lassen sich damit keine zweistelligen Renditen erwirtschaften, aber eine konstante Erfüllung der Rentenzusagen hat derzeit auch die erste Priorität.
Rückstellungen in der Bilanz für Schwankungen im Zinsverhalten und sorgsames gemeinsames Agieren der Beteiligten verbunden mit unserer vollständigen Kapitaldeckung sichern die Verpflichtungen des Versorgungswerkes und damit Ihre Anwartschaften und Renten ab.
Ihr
R. Wohltmann
Direktor
Beratertage
Die vom VZB angebotenen Beratungstage und Vorträge wurden und werden mit großer Nachfrage angenommen. Mehr als 1300 Kolleginnen und Kollegen kamen zu den Beratungstagen um sich über die persönlichen Zahlen informieren zu lassen, über 500 Kolleginnen und Kollegen ließen sich in den Vortragsveranstaltungen über die neuen Satzungsinhalte und -berechnungen einen Überblick geben.
Die Vortragsfolien können Sie in der beiliegenden PDF-Version einsehen.
Vortrag Satzung 2008 Druckversion.pdf
Satzung des Versorgungswerkes
Die Vertreterversammlung hat am 12. Dezember 2007 eine der Hauptaufgaben für das Kalenderjahr 2007 nach der Konstituierung am 12. Mai 2007 abgeschlossen:
Die grundlegend neue Satzung des Versorgungswerkes wurde mit breiter Zustimmung beschlossen.
Dem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Vertreterversammlungen, in denen der Satzungsinhalt Paragraph für Paragraph erläutert und diskutiert wurde. Neben dem Aktuar des Versorgungswerkes wurden die versicherungsmathematischen Grundlagen auf Beschluss der Vertreterversammlung von einem weiteren Aktuar geprüft und diskutiert, auch der von der zuständigen Senatsverwaltung eingesetzte Prüfaktuar hat seine Vorschläge eingebracht.
Die Satzung konnte am 13. Dezember 2007 von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt werden, da die rechtlichen und fachlichen Fragen mit den Mitarbeiterinnen der zuständigen Senatsverwaltungen im Vorfeld geklärt werden konnten.
Die Satzung wurde am 28. Dezember 2007 im Berliner Amtsblatt Nr. 58, Ausgabe vom 28. Dezember 2007 (Seite 3408 bis 3418), veröffentlicht und ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten.
Anfang Januar erhalten alle Mitglieder Schreiben über die im Januar und Februar geplanten Informationsveranstaltungen des Versorgungswerkes in den beteiligten Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen. An diesen Tagen – sowie an voraussichtlich zwei Wochenenden – besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Das Anschreiben und das Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Startseite des VZB.
Bezüglich aller in der Satzung vorhandenen Wahlmöglichkeiten werden wir Mitte Januar 2008 individuelle Schreiben versenden, auch die Beitragsfestsetzung und –abbuchung erfolgt erst Mitte bis Ende Januar 2008.
Ihr
Versorgungswerk
der
Zahnärztekammer Berlin
Mutterfreuden und Personalknappheit
Mit
Ihrem letzten Beitragsbescheid Anfang 2007 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass
Ihnen ab 01.07.2007 im Rahmen der Buchstabenrotation neue Sachbearbeiterinnen
zugeordnet werden. Aufgrund einer veränderten Aufgabenstruktur im Bereich der
Mitgliederverwaltung wurde diese Veränderung der Zuständigkeit nochmals
angepasst und sieht seit dem 01.07.2007 wie folgt aus:
Frau
Noffke B bis F
Frau
Geßner G bis Kn
Frau
Ruhs Ko bis Ö
Frau
Beyer P bis Si
Frau
Hildebrandt Sj bis Z und A
Wir
freuen uns, dass zwei Mitarbeiterinnen der Mitgliederverwaltung Mutterfreuden
entgegen sehen, was in der Abteilungsstruktur allerdings zu einer
entsprechenden Unterbesetzung führt. Für das Spezialgebiet der
Mitgliederverwaltung mit dem entsprechenden notwendigen Know-how im
Satzungsrecht ist es nicht einfach, durch kurzfristig hinzuzunehmende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen entsprechenden Ersatz zu schaffen. Aus
diesem Grunde wird im Bereich der Mitgliederverwaltung mit vorhandenen
Kräften in den nächsten Monaten versucht werden, die gewohnte
Bearbeitungsqualität und –dauer aufrecht zu erhalten. Es wird sich
bedauerlicherweise nicht immer verhindern lassen, dass die Bearbeitungsdauer
bei Anfragen und Berechnungen steigen wird und eine entsprechende Wartezeit
bei Anträgen einkalkuliert werden muss.
Nach
Ablauf der Mutterschutz- und Erziehungszeiten - vorraussichtlich ab Sommer
2008 - wird Ihnen die Mitgliederverwaltung nach jetzigem Stand wieder in
gewohntem Umfang zur Verfügung stehen.
Wir
würden uns freuen, wenn Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
dieser, auch für uns schwierigen Situation der Arbeitsmehrbelastung, ein
entsprechendes Verständnis entgegenbringen und werden bemüht sein, auch in
dieser Zeit nach Priorität und Eingang von Unterlagen die Wünsche und Anträge
der Mitglieder abzuarbeiten.
Auch
die bevorstehenden Aufgaben der Schaffung einer neuen Satzung obliegt zwar primär
den Gremien und Organen des Versorgungswerkes, die notwendigen Umstellungs-
und Anpassungsarbeiten in der Verwaltung sind dennoch von den vorhandenen
Mitarbeitern zu schultern und zu leisten.
Telefonisch
ist die Mitgliederverwaltung für Sie daher bis auf Weiteres an folgenden
Tagen erreichbar:
Dienstag
und Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis
16:00 Uhr
Am
Montag und am Freitag finden keine telefonischen Sprechzeiten statt, aber
auch an diesen Tagen steht für Sie eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die Ihre
Anfragen gern entgegen nimmt und wenn möglich direkt erledigt. Sollte das
nicht möglich sein, leitet sie die Anfrage an die entsprechende
Sachbearbeiterin weiter und vereinbart mit Ihnen sofern notwendig einen
Rückruftermin, um auch Sie in Ihrem Praxisablauf möglichst wenig zu
beeinträchtigen..
Ihr
Versorgungswerk
der
Zahnärztekammer Berlin
Der Aufbruch
Erste Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin
Von
den Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen lange und gründlich
vorbereitet, fand am 12.Mai 2007 die erste Vertreterversammlung des
Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in Berlin statt.
Nachdem
die Vertreterversammlung vom Kammerpräsidenten der Zahnärztekammer Berlin,
Herrn Dr. W. Schmiedel, eröffnet und bis zu den Wahlen der Ausschüsse geführt
worden ist, übergab dieser dann nahtlos an den neu gewählten
Versammlungsleiter, Herrn Dr. E. Schäfer aus Brandenburg. Damit wurde mit dem
Schritt in die Teilrechtsfähigkeit Neuland betreten, um die Geschicke unserer
Altersversorgung konzentrierter, durchschaubarer und unabhängiger von den
standespolitischen Geschehnissen in den einzelnen Zahnärztekammern
zu lenken.
So
war auch das Ansinnen Aller zu verstehen, Vertreter aller drei Zahnärztekammern
und auch der verschiedensten Verbände im Verwaltungs- und
Aufsichtsausschuss beteiligt zu wissen. Im Amt bestätigt wurde als
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses Herr Kollege A. Essink, Dank der
guten Vorarbeit durch die Verwaltung und durch Herrn Direktor R.
Wohltmann konnten die für die Führung der Geschäfte wichtigen
Satzungen und Ordnungen konzentriert beraten und beschlossen werden.
Der
Start war von der Orientierung auf zukünftigen Aufgaben geprägt:
So ist in diesem Jahr die neue Satzung ein Arbeitsschwerpunkt. In der
Versammlung wurde aber auch deutlich, dass die Bewältigung von Lasten
der Vergangenheit von allen Mitstreitern weiter abverlangt wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.
E. Schäfer
Vorsitzender
des
Aufsichtsausschusses
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der 9. Änderung des Berliner Kammergesetzes am 19. Juni 2006, veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 24. Juni 2006 eine umfangreiche Änderung beschlossen, die in großen Teilen die berufsständische Versorgung betrifft. Nachfolgend finden Sie das Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 24. Juni 2006 im PDF-Format, in dem auf den Seiten 570 bis 572 die beschlossene Änderung enthalten ist.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin mußte zum 01.01.2005 aufgrund verschiedener Faktoren die Satzung ändern. Zum einen gilt es auf die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zu reagieren, zum anderen werden die berufsständischen Versorgungswerke in die europäische Koordinierungsvorschrift der Verordnung 1408/71 ab 2005 einbezogen. Die hierfür notwendigen Satzungsänderungen hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Sitzung am 25.11.2004 mit großer Mehrheit beschlossen, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz am 20.12.2004 genehmigt und wurde nach Ausfertigung am 31.12.2004 im Amtsblatt Nr. 61 veröffentlicht.
Ihr Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin
Die Verwaltung des VZB ist für Sie von montags bis freitags telefonisch erreichbar. Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Seite Ansprechpartner
Es sind bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Anrufbeantworter geschaltet. Sollten sich die Mitarbeiter nicht am Platz befinden, wird Ihr Anruf automatisch auf die persönliche Mailbox geleitet.
Bitte hinterlassen Sie dort die gewünschten Angaben, damit die Mitarbeiter Ihr Anliegen bearbeiten oder Sie zurückrufen können. Die Mitarbeiter sind bemüht, Ihre Anfragen möglichst kurzfristig zu erledigen.
Sie können Ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen? Bitte warten Sie mit einer Kontaktaufnahme mit der Verwaltung nicht bis ein Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet wurde! Dies verursacht Kosten, die satzungsgemäß zu Ihren Lasten gehen.
Oftmals sind bereits in einem kurzen Beratungsgespräch Lösungsansätze wie Nachlaßanträge und Ratenzahlungsmöglichkeiten zu erörtern.