Wichtige Informationen aus Ihrer Verwaltung

 

 

Die vom VZB angebotenen Beratungstage und Vorträge wurden und werden mit großer Nachfrage angenommen. Mehr als 1300 Kolleginnen und Kollegen kamen zu den Beratungstagen um sich über die persönlichen Zahlen informieren zu lassen, über 500 Kolleginnen und Kollegen ließen sich in den Vortragsveranstaltungen über die neuen Satzungsinhalte und -berechnungen einen Überblick geben.

 

Die Vortragsfolien können Sie in der beiliegenden PDF-Version einsehen.

Vortrag Satzung 2008 Druckversion.pdf

 

 

6. Ordentliche Vertreterversammlung

 

Die 6. Ordentliche Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin findet statt am

 

Samstag, 29. November 2008, 10:30 Uhr

in den Räumen des Versorgungswerkes,

Rheinbabenallee 12, 14199 Berlin.

 

 

Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes öffentlich.

 

 
 

Satzung des Versorgungswerkes

 

Die Vertreterversammlung hat am 12. Dezember 2007 eine der Hauptaufgaben für das Kalenderjahr 2007 nach der Konstituierung am 12. Mai 2007 abgeschlossen:

 

Die grundlegend neue Satzung des Versorgungswerkes wurde mit breiter Zustimmung beschlossen.

 

Dem Beschluss vorausgegangen waren mehrere Vertreterversammlungen, in denen der Satzungsinhalt Paragraph für Paragraph erläutert und diskutiert wurde. Neben dem Aktuar des Versorgungswerkes wurden die versicherungsmathematischen Grundlagen auf Beschluss der Vertreterversammlung von einem weiteren Aktuar geprüft und diskutiert, auch der von der zuständigen Senatsverwaltung eingesetzte Prüfaktuar hat seine Vorschläge eingebracht.

 

Die Satzung konnte am 13. Dezember 2007 von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigt werden, da die rechtlichen und fachlichen Fragen mit den Mitarbeiterinnen der zuständigen Senatsverwaltungen im Vorfeld geklärt werden konnten.

 

Die Satzung wurde am 28. Dezember 2007 im Berliner Amtsblatt Nr. 58, Ausgabe vom 28. Dezember 2007 (Seite 3408 bis 3418), veröffentlicht und ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten.

 

Anfang Januar erhalten alle Mitglieder Schreiben über die im Januar und Februar geplanten Informationsveranstaltungen des Versorgungswerkes in den beteiligten Ländern Berlin, Brandenburg und Bremen. An diesen Tagen – sowie an voraussichtlich zwei Wochenenden – besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Das Anschreiben und das Anmeldeformular finden Sie ebenfalls auf der Startseite des VZB.

 

Bezüglich aller in der Satzung vorhandenen Wahlmöglichkeiten werden wir Mitte Januar 2008 individuelle Schreiben versenden, auch die Beitragsfestsetzung und –abbuchung erfolgt erst Mitte bis Ende Januar 2008.

 

Ihr

 

Versorgungswerk

der

Zahnärztekammer Berlin

 
 

 

Mutterfreuden und Personalknappheit

 

Mit Ihrem letzten Beitragsbescheid Anfang 2007 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen ab 01.07.2007 im Rahmen der Buchstabenrotation neue Sachbearbeiterinnen zugeordnet werden. Aufgrund einer veränderten Aufgabenstruktur im Bereich der Mitgliederverwaltung wurde diese Veränderung der Zuständigkeit nochmals angepasst und sieht seit dem 01.07.2007 wie folgt aus:

 

Frau Noffke               B bis F

Frau Geßner              G bis Kn

Frau Ruhs                  Ko bis Ö

Frau Beyer                P bis Si

Frau Hildebrandt      Sj bis Z und A

 

Wir freuen uns, dass zwei Mitarbeiterinnen der Mitgliederverwaltung Mutterfreuden entgegen sehen, was in der Abteilungsstruktur allerdings zu einer entsprechenden Unterbesetzung führt. Für das Spezialgebiet der Mitgliederverwaltung mit dem entsprechenden notwendigen Know-how im Satzungsrecht ist es nicht einfach, durch kurzfristig hinzuzunehmende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen entsprechenden Ersatz zu schaffen. Aus diesem Grunde wird im Bereich der Mitgliederverwaltung mit vorhandenen Kräften in den nächsten Monaten versucht werden, die gewohnte Bearbeitungsqualität und –dauer aufrecht zu erhalten. Es wird sich bedauerlicherweise nicht immer verhindern lassen, dass die Bearbeitungsdauer bei Anfragen und Berechnungen steigen wird und eine entsprechende Wartezeit bei Anträgen einkalkuliert werden muss.

 

Nach Ablauf der Mutterschutz- und Erziehungszeiten - vorraussichtlich ab Sommer 2008 - wird Ihnen die Mitgliederverwaltung nach jetzigem Stand wieder in gewohntem Umfang zur Verfügung stehen.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser, auch für uns schwierigen Situation der Arbeitsmehrbelastung, ein entsprechendes Verständnis entgegenbringen und werden bemüht sein, auch in dieser Zeit nach Priorität und Eingang von Unterlagen die Wünsche und Anträge der Mitglieder abzuarbeiten.

 

Auch die bevorstehenden Aufgaben der Schaffung einer neuen Satzung obliegt zwar primär den Gremien und Organen des Versorgungswerkes, die notwendigen Umstellungs- und Anpassungsarbeiten in der Verwaltung sind dennoch von den vorhandenen Mitarbeitern zu schultern und zu leisten.

 

Telefonisch ist die Mitgliederverwaltung für Sie daher bis auf Weiteres an folgenden Tagen erreichbar:

 

Dienstag und Donnerstag   von 9:00 bis 15:00 Uhr

Mittwoch                                von 9:00 bis 16:00 Uhr

 

Am Montag und am Freitag finden keine telefonischen Sprechzeiten statt, aber auch an diesen Tagen steht für Sie eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die Ihre Anfragen gern entgegen nimmt und wenn möglich direkt erledigt. Sollte das nicht möglich sein, leitet sie die Anfrage an die entsprechende Sachbearbeiterin weiter und vereinbart mit Ihnen sofern notwendig einen Rückruftermin, um auch Sie in Ihrem Praxisablauf möglichst wenig zu beeinträchtigen..

 

Ihr Versorgungswerk

der Zahnärztekammer Berlin

 

 

 

Der Aufbruch

Erste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

Von den Zahnärztekammern Berlin, Brandenburg und Bremen lange und gründlich vorbereitet, fand am 12.Mai 2007 die erste Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin in Berlin statt.

 

Nachdem die Vertreterversammlung vom Kammerpräsidenten der Zahnärztekammer Berlin, Herrn Dr. W. Schmiedel, eröffnet und bis zu den Wahlen der Ausschüsse geführt worden ist, übergab dieser dann nahtlos an den neu gewählten Versammlungsleiter, Herrn Dr. E. Schäfer aus Brandenburg. Damit wurde mit dem Schritt in die Teilrechtsfähigkeit Neuland betreten, um die Geschicke unserer Altersversorgung konzentrierter, durchschaubarer und unabhängiger von den standespolitischen Geschehnissen  in den einzelnen Zahnärztekammern zu lenken.

 

So war auch das Ansinnen Aller zu verstehen, Vertreter aller drei Zahnärztekammern und auch der verschiedensten Verbände im Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beteiligt zu wissen. Im Amt bestätigt wurde als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses Herr Kollege A. Essink, Dank der guten Vorarbeit durch die Verwaltung und durch Herrn Direktor R. Wohltmann konnten die für die Führung der Geschäfte wichtigen Satzungen und Ordnungen konzentriert beraten und beschlossen werden.

 

Der Start war von der Orientierung auf  zukünftigen Aufgaben geprägt:  So ist in diesem Jahr die neue Satzung ein Arbeitsschwerpunkt. In der Versammlung  wurde aber auch deutlich, dass die Bewältigung von Lasten der Vergangenheit von allen Mitstreitern weiter abverlangt wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. E. Schäfer

Vorsitzender des

Aufsichtsausschusses

 

Änderung des Berliner Kammergesetzes

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der 9. Änderung des Berliner Kammergesetzes am 19. Juni 2006, veröffentlicht im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 24. Juni 2006 eine umfangreiche Änderung beschlossen, die in großen Teilen die berufsständische Versorgung betrifft. Nachfolgend finden Sie das Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 24. Juni 2006 im PDF-Format, in dem auf den Seiten 570 bis 572 die beschlossene Änderung enthalten ist. 

 

Satzungsänderung des Versorgungswerkes zum 01.01.2005

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin mußte zum 01.01.2005 aufgrund verschiedener Faktoren die Satzung ändern. Zum einen gilt es auf die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes zu reagieren, zum anderen werden die berufsständischen Versorgungswerke in die europäische Koordinierungsvorschrift der Verordnung 1408/71 ab 2005 einbezogen. Die hierfür notwendigen Satzungsänderungen hat die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin in ihrer Sitzung am 25.11.2004 mit großer Mehrheit beschlossen, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz am 20.12.2004 genehmigt und wurde nach Ausfertigung am 31.12.2004 im Amtsblatt Nr. 61 veröffentlicht.

Ihr Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin

 

Telefonische Erreichbarkeit

Die Verwaltung des VZB ist für Sie von montags bis freitags telefonisch erreichbar. Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen entnehmen Sie bitte der Seite Ansprechpartner

Es sind bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönliche Anrufbeantworter geschaltet. Sollten sich die Mitarbeiter nicht am Platz befinden, wird Ihr Anruf automatisch auf die persönliche Mailbox geleitet.

Bitte hinterlassen Sie dort die gewünschten Angaben, damit die Mitarbeiter Ihr Anliegen bearbeiten oder Sie zurückrufen können. Die Mitarbeiter sind bemüht, Ihre Anfragen möglichst kurzfristig zu erledigen.

Beitragszahlung

Sie haben noch keine Einzugsermächtigung erteilt? In unserem Formularcenter finden Sie diese im PDF-Format. Bei Problemen rufen Sie uns an, wir senden Ihnen gern ein vorbereitetes Exemplar zu.

Beitragsrückstände

Sie können Ihre Beiträge nicht rechtzeitig zahlen? Bitte warten Sie mit einer Kontaktaufnahme mit der Verwaltung nicht bis ein Verwaltungszwangsverfahren eingeleitet wurde! Dies verursacht Kosten, die satzungsgemäß zu Ihren Lasten gehen.

Oftmals sind bereits in einem kurzen Beratungsgespräch Lösungsansätze wie Nachlaßanträge und Ratenzahlungsmöglichkeiten zu erörtern.

 

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