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NEWS


VZB-Mitgliedschaft: Verwaltungsgericht bestätigt Pflicht zu Beitragszahlung>

Die Entscheidung des VG Berlin vom 27. April 2026 (9 L 14/26) bestätigt, dass Beiträge zum Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin als öffentliche Abgaben geschuldet sind und grundsätzlich zu zahlen bleiben. Mitglieder können ihre Beitragsleistung nicht als Druckmittel verweigern, auch wenn sie das frühere Handeln des Versorgungswerks kritisieren oder für rechtswidrig halten. Eigenmächtige „Beitragsverweigerung“ ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats unvereinbar; etwaige Beanstandungen sind über körperschaftsinterne Mitwirkungsrechte oder den Rechtsweg gegen konkrete Organentscheidungen zu verfolgen. Der Gedanke von Treu und Glauben rechtfertigt kein Beitragsverweigerungsrecht, insbesondere wenn das gerügte Verhalten in der Vergangenheit liegt und durch die aktuellen Beiträge nicht finanziert wird.

Der Volltext der Entscheidung ist in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank abrufbar:

Entscheidung des VG Berlin vom 27. April 2026 (9 L 14/26)


Neufassung der Satzung, gültig ab 21. März 2026>

Die Vertreterversammlung hat am 29. November 2025 die Neufassung der Satzung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin beschlossen.

Die Satzung wurde am 20. März 2026 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht und ist am 21. März 2026 in Kraft getreten.

Die vollständige Fassung finden Sie auf unserer Website unter Versorgungswerk/Satzung.


Änderung Zusatzbeitrag Krankenkassen>

Zum 01.01.2026 haben einige gesetzlichen Krankenkassen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag erhöht. Bitte beachten Sie, dass dadurch ab dem 01.03.2026 höhere Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden müssen und sich dadurch ggf. der Zahlbetrag Ihrer Rente verringert.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse. Das Versorgungswerk ist zur Umsetzung gesetzlich verpflichtet.


Weitere Schritte der Digitalisierung im VZB: Mitgliederportal>

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin hat gemeinsam mit einem weiteren Versorgungswerk intensiv an der Entwicklung eines Mitgliederportals gearbeitet, um für die Mitglieder im Rahmen der Digitalisierung u.a. die Möglichkeit zu bieten, Anwartschaftshochrechnungen unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Beitragszahlungen selbständig durchführen zu können und auch Unterlagen oder Anträge schnell, bequem und sicher an das VZB übermitteln zu können. 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Mitgliederportal online ist und sich bereits zahlreiche Mitglieder für eine entsprechende Nutzung angemeldet haben.

Anfragen zum Portal schicken Sie bitte ausschließlich an die portalsupport@vzberlin.org.